Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied vor Kurzem, dass eine Kündigung wegen einer abfälligen Bemerkung nicht immer gerechtfertigt ist.
Der Fall
Im vorliegenden Fall stellte die Klägerin die Qualifikation ihres Vorgesetzten infrage. Außerdem warf sie ihm Frauenfeindlichkeit vor. Daraufhin sprach die Firma ihr die Kündigung aus. Dagegen klagte die Mitarbeiterin.
Die Entscheidung
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hob die Kündigung auf. Für diese Entscheidung lagen mehrere Gründe vor. Das Gericht stellte zwar fest, dass abfällige Bemerkungen über einen Vorgesetzten grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen, dieser hätte aber im vorliegenden Fall eine Abmahnung vorausgehen müssen. Grund hierfür sei, dass die Bemerkungen weniger gravierend waren und die Klägerin schon lange im Betrieb beschäftigt war. Das Gericht beanstandete in seinem Urteil vom 21.07.09 (Aktenzeichen: 2 Sa 460/08) außerdem, dass kein klärendes Gespräch mit der Klägerin stattgefunden habe.
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