Der Bundesfinanzhof entschied über die steuerliche Begünstigung von Abfindungen bei Reduzierung der Wochenstundenzahl.

Klägerin soll Abfindung wegen dauerhafter Reduzierung der Stundenzahl voll versteuern

Der Arbeitgeber der Klägerin änderte das Arbeitsverhältnis dahin gehend, dass die Wochenarbeitszeit halbiert wurde. Die Klägerin erhielt dafür eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber. Finanzamt und Finanzgericht lehnten eine steuerbegünstigte Entschädigung ab. Zur Begründung hieß es, dass das Arbeitsverhältnis nicht gänzlich beendet worden sei.

Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten der Klägerin

Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 25.08.09 (Aktenzeichen IX R 3/09) für die Klägerin. Zur Begründung hieß es, dass eine Entschädigung als Ersatz für entgehende oder entgangene Einnahmen zu sehen se, und das Gesetz keine gänzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetze, um eine Entschädigung zu erhalten. Das gelte auch wenn, wie im vorliegenden Fall, eine Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt werde.