Gerade bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern fällt die Wahl nicht leicht. Die Arbeitgeber gehen mit der Einstellung eine nicht zu unterschätzende Verpflichtung ein. Umso verständlicher ist es, dass sie sich ihrer Entscheidung möglichst sicher sein wollen. Bisher wurde hierfür oft das Probearbeiten eingesetzt, um den Bewerber auch in praktischen Situationen kennen zu lernen. Das Problem beim Probearbeiten besteht jedoch darin, dass die Bewerber in der Sozialversicherung angemeldet werden müssen.

Als bessere Alternative haben sich die geläufig als Schnuppertage bezeichneten Tage durchgesetzt. Sie werden auch unter dem Begriff Einfühlungsverhältnis immer wieder erwähnt. Der Vorteil besteht darin, dass für die Schnuppertage keine Sozialversicherungspflicht besteht. Dennoch sollten Arbeitgeber einige Dinge beachten.

Keine betrieblichen Arbeiten

Arbeitgeber sollten die Schnuppertage nicht mit dem Probearbeiten verwechseln und dürfen demzufolge von den Bewerbern auch nicht verlangen, dass sie betrieblich notwendige Arbeiten verrichten. Erst recht dürfen solche Arbeiten nicht selbstständig durchgeführt werden. Besser ist es, wenn der Arbeitgeber sich einmal etwas Zeit für den Bewerber nimmt, ihn durch das Unternehmen führt und die betrieblichen Abläufe erklärt.

Der Bewerber kann auch von verschiedenen Mitarbeitern betreut werden, von ihnen Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitsschritten erhalten und vieles mehr. So entsteht noch ein weiterer Vorteil: Die Mitarbeiter fühlen sich durch die Teilnahme am Entscheidungsprozess ihres Chefs besser wertgeschätzt. Sie genießen ein gewisses Vertrauen, was ihre Motivation zur Arbeit wieder erhöhen kann. Zudem kann der Arbeitgeber von den betreuenden Mitarbeitern ein Feedback zum potenziellen neuen Mitarbeiter einholen. Dabei wird schnell klar, ob die Chemie stimmt und der Bewerber sich in das Unternehmen integrieren kann.

Versicherungsrechtliche Belange

Auch wenn die Sozialversicherungspflicht innerhalb der Schnuppertage entfällt, sollten sich Arbeitgeber informieren, ob der Bewerber versichert ist. Die Versicherung erfolgt in der Regel über die Bundesagentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft und stellt meist kein Problem dar. Ebenfalls sollte der Bewerber eine private Haftpflichtversicherung nachweisen können, die für Schäden aufkommt, die während der Schnuppertage durch den Bewerber entstehen könnten.