Das Bundesarbeitsgesetz entschied kürzlich, dass präzisierte Fragen nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen während eines Bewerbungsgesprächs unzulässig sein können.

Kläger wurde Erkrankung unterstellt

Bei einem Bewerbungsgespräch wurde der Kläger gefragt, ob er psychiatrisch in Behandlung sei. Darüber hinaus sollte er unterschreiben, dass dem nicht so sei. Des Weiteren wurde er darauf hingewiesen, dass bestimmte Anzeichen bei ihm auf eine chronische, rheumatische Krankheit schließen lassen. Der Kläger klagte auf Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung.

Bundesarbeitsgericht verweist die Sache zur erneuten Verhandlung an das LAG zurück

Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab. Zur Begründung hieß es, die Fragen des Beklagten zielten nicht auf das Vorliegen einer Behinderung hin, sondern lediglich auf das Vorliegen einer Krankheit. Daraufhin zog der Kläger vor das BAG. Dieses wies die Argumentation des LAG mit Urteil vom 17.12.2009 (Aktenzeichen: 8 AZR 670/08) zurück und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurück.

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