Wenn Doktoranden oder Diplomanden ihre Doktor- oder Diplomarbeit nicht an einer Hochschule oder Universität schreiben, sondern sich in externen Unternehmen ein Thema suchen, kann es notwendig sein, eine Geheimhaltungsvereinbarung aufzusetzen. Denn oft handelt es sich um neue Techniken oder Produkte, die betrachtet werden und bei denen Sie nicht wünschen, dass diese vorschnell an die Öffentlichkeit gelangen. Mit einer Geheimhaltungsvereinbarung Doktorand/Diplomand Vorlage haben Sie ein zuverlässiges Schriftstück in der Hand, um Ihre Anliegen unmissverständlich zu formulieren.
Bestandteile der Geheimhaltungsvereinbarung
Beim Aufsetzen einer Geheimhaltungsvereinbarung gibt es keine generellen Vorgaben. Sie können dort aufnehmen, was für Sie schützenswert ist. Auf jeden Fall sollte aber der Gegenstand der Vereinbarung genau beschrieben werden, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen und im Fall einer Verletzung des Vertrages komplett abgesichert zu sein. So sind die Erfindung oder die Entwicklung und sämtliche Gegenstände und Informationen genau zu benennen Auch, welche sonstigen Daten, die Arbeit betreffend, geschützt werden sollten, sind in die Vereinbarung aufzunehmen. Dazu können Unterlagen, Forschungsergebnisse, Daten, Zeichnung, Prototypen, Verfahren und Aufzeichnungen von Besprechungen gehören. Dies betrifft aber nur die Dinge und Ergebnisse, die nach dem Unterschreiben der Vereinbarung untersucht werden. Vorher veröffentlichte Informationen zum Projekt gelten als bekannt gegeben und können nicht nachträglich geschützt werden. Bei der Vereinbarung einer Geheimhaltung kann noch ein zeitlicher Rahmen abgesteckt werden, in dem die Informationen der Arbeit geschützt sein sollen. Üblich ist es, dass die Absprachen mit der Doktor-/Diplomarbeit beginnen und auch enden, aber auch ein längerer Zeitraum ist möglich. Um einen Rahmen für Ihren Vertrag zu haben, kann ein Geheimhaltungsvereinbarung Doktorand/Diplomand Muster für Sie hilfreich sein.
Besonderheiten bei Doktor-/Diplomarbeiten
Bei Doktor- und Diplomarbeiten handelt es sich grundsätzlich um urheberrechtlich geschützte Werke, wobei das Urheberrecht ausschließlich dem Verfasser zusteht. Schließt eine Arbeit eine Erfindung oder Entwicklung ein, greift hier das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, welches dann auch dem Doktoranden/Diplomanden zusteht. Allerdings können Verwertungsrechte verhandelt und übertragen werden, dazu können Vereinbarungen auch frei getroffen werden. In der Regel werden in solchen Fällen Entgelte ausgehandelt, die eine Übertragung gewerblicher Schutzrechte oder andere Leistungen betreffen können.
Hinterlasse einen Kommentar