Wenn einer Ihrer Mitarbeiter mal zu spät kommt, hat dies sicherlich seine Gründe und muss vielleicht nicht einmal angesprochen werden. Sollte sich das Zuspätkommen aber häufen und den Arbeitsalltag beeinträchtigen, sind Handlungen Ihrerseits schon angebracht. Dabei sollten Sie genau beachten, wie Sie darauf reagieren und welche Folgen das haben kann. Zunächst können Sie den Abgestellten darauf hinweisen und auf Besserung plädieren. Hat dies keine Wirkung, können Sie als nächstes abmahnen. Eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit Vorlage gibt Ihnen die beste Formulierung für diese Situation in die Hand.

Das gibt es bei der Abmahnung zu beachten

Abmahnungen können je nach Sachlage unterschiedliche Inhalte erfordern. Bei einer Abmahnung wegen Unpünktlichkeit sind daher ganz andere Punkte einzubringen als beispielsweise bei schlechter Leistung. Grundsätzlich müssen bestimmte Tatsachen vorliegen, die nachvollziehbar sind, um eine Abmahnung auszusprechen. Auch der Hinweis, dass bei Wiederholung des unerwünschten Verhaltens eine Kündigung die Folge ist, darf nicht fehlen. Bei der Unpünktlichkeit ist es erforderlich, die genaue Uhrzeit, zu der der Mitarbeiter zu erscheinen hat, und den tatsächlichen Zeitpunkt des Erscheinens mit Datum zu notieren. Die Verspätung muss allerdings beträchtlich sein, um eine spätere Kündigung zu rechtfertigen. Um aus einer Abmahnung eine Kündigung ableiten zu können , sollten Sie bis zu diesem endgültigen Schritt nicht zu viele Abmahnungen aussprechen, da dadurch die Abmahnungen abgeschwächt wird und das Fehlverhalten weiterhin ohne Konsequenzen toleriert wird. Mit einem Abmahnung wegen Unpünktlichkeit Muster können Sie genau ausdrücken, welches Verhalten Ihres Mitarbeiters den Arbeitsalltag stört. Eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit Vorlage können Sie hier herunterladen.  Diese brauchen Sie nur noch individuell an den jeweiligen Mitarbeiter anzupassen und sind damit auf der sicheren Seite.

Die Folgen der Abmahnung

Eine Abmahnung ist als Schritt zu einer verhaltensbedingten Kündigung zu sehen. Sollte Ihr Mitarbeiter also die Abmahnung nicht beachten und weiterhin zu spät kommen, können Sie ihm kündigen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie dies bereits nach der ersten Abmahnung und erneutem Zuspätkommen oder nach einer weiteren Abmahnung ausführen. Wichtig ist, dass Sie in der Abmahnung genau das Fehlverhalten beschreiben und darauf hinweisen, dass eine Wiederholung die Kündigung zur Folge hat.

Informationen zur Abmahnung wegen Unpünktlichkeit finden Sie hier: anwalt.de, bwr-media.de