Dies ist Teil 1 von 4 der Serie Was Sie zum Urlaub wissen sollten

Kurz gesagt: Jeder Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch. Dazu zählen Angestellte ebenso wie gewerbliche Mitarbeiter, Auszubildende, Teilzeit- und Vollzeitmitarbeiter sowie Heimarbeiter.

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

Jeder Arbeitnehmer muss pro Jahr mindestens 24 Werktage Urlaub bekommen (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Häufig wird übersehen, dass auch der Samstag ein Werktag ist. Sollte in Ihrem Unternehmen die Fünf-Tage-Woche gelten, sind es daher faktisch nur 20 freie Tage pro Jahr (vier Wochen). In vielen Unternehmen gibt es durch Tarifverträge einen höheren Urlaubsanspruch. So verschafft beispielsweise der Tarifvertrag der IG Metall den darunter fallenden Mitarbeitern 30 Arbeits(!)tage bezahlten Urlaubsanspruch pro Jahr, also sechs Wochen.

Dieser Urlaubsanspruch entsteht aber erst vollständig, nachdem das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat (§ 4 BUrlG). Während der ersten sechs Monate des Bestehens hat der Arbeitnehmer also nur ein Anrecht auf den monatlichen Teilurlaub, der bei einem Urlaubsanspruch von 24 Werktagen pro Jahr einen monatlichen Urlaub von 2 Werktagen ausmachen würde.

Sonderregelungen gelten außerdem für schwerbehinderte Mitarbeiter sowie jugendliche Arbeitnehmer, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) fallen:

Fünf Tage Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

§ 125 Abs. 1 SGB IX bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen pro Urlaubsjahr fünf Tage zusätzlichen Urlaub erhalten. Dieser Zusatzanspruch wird entsprechend gekürzt, sofern der Mitarbeiter nur in Teilzeit arbeitet oder während des Jahres in das Unternehmen eintritt oder ausscheidet.

Höherer Urlaubsanspruch für jugendliche Arbeitnehmer

Jugendliche Arbeitnehmer haben § 19 Abs. 2 JArbSchG zufolge einen höheren Urlaubsanspruch:

  • unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage (25 Arbeitstage)
  • unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage (22,5 Arbeitstage)
  • unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage (21 Arbeitstage)

Maßgeblich ist dabei immer das Alter, das der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres hat. Vollendet ein Auszubildender am 20. Januar eines Jahres das 18. Lebensjahr, erhält er dennoch für das gesamte Jahr einen Urlaubsanspruch von mindestens 25 Werktagen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie bei BWR Media.

Im nächsten Teil dieser Serie werden wir uns mit den Themen Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung auseinandersetzen.