Die aushangpflichtigen Gesetze verfolgen vor allen Dingen ein Ziel: Mitarbeiter sollen über die gesetzlich geregelten Schutzmaßnahmen für sie informiert werden. Aus diesem Grund sind die Gesetze vom Arbeitgeber öffentlich zugänglich zu machen. Dies geschieht in aller Regel mit dem Aushang am Schwarzen Brett des Betriebes.

Mittlerweile gibt es jedoch sehr viele verschiedene Gesetze, die gegebenenfalls aushangpflichtig sein können. Um den Arbeitgebern diese Pflicht zu erleichtern, werden von spezialisierten Verlagen Musterbücher zur Verfügung gestellt, die alle wichtigen aushangpflichtigen Gesetze beinhalten. Die Kosten sind unterschiedlich hoch, je nach den enthaltenen Gesetzestexten. Jedoch muss nicht jeder Arbeitgeber jedes Gesetz aushängen.

Generell aushangpflichtige Gesetze

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz sind für jeden Arbeitgeber aushangpflichtig. Ebenfalls gilt dies für das Arbeitszeitgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Strahlenschutzverordnung.

Diese Gesetze müssen in jedem Betrieb ausgehängt werden, unabhängig von der Art des Betriebs und der Anzahl der Mitarbeiter. Sofern die Gesetze verändert werden, müssen diese in ihrer aktuellsten Form ausgehängt werden.

Aushangpflichtige Gesetze unter bestimmten Umständen

Neben den vier oben genannten Gesetzen sind weitere Gesetze aushangpflichtig, allerdings nur, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Wird mindestens ein Jugendlicher im Unternehmen beschäftigt, so muss das Jugendarbeitsschutzgesetz ausgehängt werden. Ab drei beschäftigten Frauen ist auch das Mutterschutzgesetz aushangpflichtig.

In Geschäften muss das Ladenschlussgesetz ausgehängt werden, sofern mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt wird. Das Ladenschlussgesetz muss innerhalb der Verkaufsräume ausgehängt werden. Ausnahmen gelten lediglich in Niedersachsen. Alle Unternehmen, die eine Röntgeneinrichtung betreiben, müssen zudem die Röntgenverordnung aushängen.

Sinn der aushangpflichtigen Gesetze

Der Sinn im Aushängen der Gesetze besteht darin, dass die Mitarbeiter sich stets darüber informieren können, welche Schutzrechte sie genießen. Aus diesem Grund sind diese Schutzmaßnahmen auch gesetzlich geregelt.

Lesen Sie mehr über die aushangpflichtigen Gesetze im Forum Verlag.