Bildungsurlaub besteht aus mehreren Urlaubstagen, die zusätzlich zum normalen Jahresurlaub zum Zwecke der Weiterbildung gewährt werden. Dabei teilen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Kosten für die Fortbildung: Der Arbeitnehmer bezahlt die Seminargebühren, der Arbeitgeber übernimmt hingegen die Lohnfortzahlung für die Dauer des Bildungsurlaubs. Doch wer bekommt eigentlich Bildungsurlaub und in welcher Höhe?
Die unterschiedlichen Regelungen zum Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt – allerdings nicht auf Bundesebene, sondern auf Landesebene. Dies bedeutet, dass jedes Bundesland andere Regelungen dazu hat; und manche sogar überhaupt keine. Bei näherer Betrachtung lassen sich folgende Unterschiede feststellen:
Bundesland | Gesetzesgrundlage | Details |
Baden-Württemberg | kein Gesetz | kein Bildungsurlaub |
Bayern | kein Gesetz | kein Bildungsurlaub |
Berlin | Bildungsurlaubsgesetz | Zehn Tage innerhalb von zwei Jahren, frühestes sechs Monate nach Beginn eines Arbeitsverhältnisses |
Brandenburg | Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz | Bildungsfreistellung für zehn Tage innerhalb von zwei Jahren |
Bremen | Bildungsurlaubsgesetz | Bildungsurlaub für zehn Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren |
Hamburg | Bildungsurlaubsgesetz | Bildungsurlaub für zehn Tag innerhalb von zwei Jahren |
Hessen | Bildungsurlaubsgesetz | Fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, Kumulierung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren möglich |
Mecklenburg-Vorpommern | Bildungsfreistellungsgesetz | Bildungsfreistellung für fünf Tage pro Jahr |
Niedersachsen | Bildungsurlaubsgesetz | Fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, Kumulierung möglich |
Nordrhein-Westfalen | Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz | Fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, Kumulierung innerhalb von zwei Jahren möglich, Anspruch frühestens nach sechsmonatigem Arbeitsverhältnis |
Rheinland-Pfalz | Bildungsfreistellungsgesetz | Zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren |
Saarland | Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz | Sechs Tage Bildungsfreistellung, nur drei Tage Lohnfortzahlung |
Sachsen | kein Gesetz | kein Bildungsurlaub |
Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung | Fünf Tage Bildungsfreistellung, Kumulierung innerhalb von zwei Jahren erlaubt |
Schleswig-Holstein | Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein | Fünf Tage pro Jahr, Kumulierung auf zwei Jahre, Kürzung des Umfangs bei Teilzeitmitarbeitern |
Thüringen | kein Gesetz | kein Bildungsurlaub |
Der Antrag auf Bildungsurlaub
Der Antrag auf Bildungsurlaub bezieht den Arbeitnehmer ebenso wie Sie als Arbeitgeber ein. Ihr Arbeitnehmer sollte nach Möglichkeit den folgenden Ablauf einhalten:
- Er prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Er wählt ein passendes Seminar aus, das im jeweiligen Bundesland für die Gewährung von Bildungsurlaub anerkannt ist. Der Seminarveranstalter gibt hierzu Auskunft.
- Der Arbeitnehmer beantragt bei Ihnen, dem Arbeitgeber, den Bildungsurlaub gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu legt er die Anmeldebestätigung des jeweiligen Seminars vor und, je nach Landesbestimmungen, weitere Unterlagen wie z. B. die Anerkennung oder den Ablaufplan der Weiterbildung.
- Dabei achtet er darauf, dass er die geltenden Antragsfristen einhält (meist sehen sie die Antragstellung spätestens vier bis sechs Wochen vor Beginn des Seminars vor).
Bildungsurlaub ablehnen – geht das?
Je nach Landesvorschriften gibt es verschiedene Möglichkeiten, durch die Sie als Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen können. Möglich sind unter Umständen folgende Konstellationen:
- Sie können Ihren Arbeitnehmer für den geplanten Seminarzeitraum nicht freistellen, weil dringende betriebliche Erfordernisse bestehen, die dagegen sprechen.
- Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer hat im laufenden Kalenderjahr bereits Bildungsurlaub in Anspruch genommen.
- Ihr Arbeitnehmer hat den Antrag nicht rechtzeitig gestellt.
- Er hat sich für eine Weiterbildung entschieden, die nichts mit seinem Beruf bzw. seiner Arbeit in Ihrem Unternehmen zu tun hat.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben kann sich ein Anspruch auf Bildungsurlaub auch aus tariflichen Bestimmungen ergeben. Der Tarifvertrag der IG Metall sieht beispielsweise in einigen Bundesländern sogar einen Anspruch von zehn Tagen Bildungsurlaub pro Jahr vor.
[…] Inanspruchnahme von Bildungsurlaub, sofern entsprechende Regelungen bestehen […]