Dies ist Teil 2 von 4 der Serie Weiterbildung im Personalbereich

Ausbilden darf in Deutschland längst nicht jeder Mitarbeiter eines Unternehmens – nicht einmal der Firmeninhaber ist automatisch dazu berechtigt. Das Berufsbildungsgesetz fordert, dass Ausbilder persönlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein müssen. Die persönliche und fachliche Eignung ergibt sich aus dem bisherigen Werdegang des Ausbilders. Die pädagogische Eignung hingegen muss über die „Ausbildung der Ausbilder“ (AdA) nachgewiesen werden.

Der „AdA-Schein“ im Überblick

Infolge der im Rahmen der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) abzulegende Prüfung erwerben die Teilnehmer ein Zertifikat, das umgangssprachlich als „AdA-Schein“ bezeichnet wird. Dieses Zertifikat muss bei der zugehörigen Kammer als Nachweis über die arbeitspädagogische Eignung eingereicht werden, wenn ein Mitarbeiter dort als Ausbilder registriert wird.

Die Prüfung wird durch die Kammern abgenommen, in der Praxis vor allem durch die regionalen Industrie- und Handelskammern sowie durch die Handwerkskammern. Sie besteht aus zwei Teilen. Die schriftliche Prüfung umfasst vier sogenannte Handlungsfelder, zu denen anhand von Multiple-Choice-Fragen fallbezogene Aufgaben zu bearbeiten sind:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Zudem muss im Rahmen der praktischen Prüfung entweder eine Präsentation oder eine praktische Ausbildungssituation vorgestellt werden. Im Anschluss daran folgt ein Fachgespräch. Insgesamt dauert die praktische Prüfung 30 Minuten.

Die Vorbereitung auf die Prüfung

Der wohl am häufigsten gewählte Weg der Vorbereitung auf die Prüfung ist ein Vollzeitlehrgang bei der zuständigen Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer. Hier gibt es gewöhnlich Vollzeitlehrgänge mit einer Dauer von zwei bis drei Wochen, die problemlos im Rahmen von Bildungsurlaub oder des normalen Jahresurlaubs durchgeführt werden können. Die AEVO empfiehlt eine Dauer von 115 Stunden, was einem dreiwöchigen Kurs entspricht. Alternativ werden häufig auch Abend- oder Wochenendkurse angeboten, die entsprechend länger dauern und sich oft über Monate erstrecken.

Möchten Sie das Wissen in kürzerer Zeit erlernen, beispielsweise weil Sie unter starkem Zeitdruck stehen, können Sie auf einen Kompaktkurs zurückgreifen. Insbesondere private Anbieter bieten die Möglichkeit, die Prüfungsvorbereitung innerhalb einer Woche zu absolvieren. Planen Sie dann allerdings zusätzlich intensive Selbstlernphasen ein, um den Lernstoff rechtzeitig bis zur Prüfung im Kopf zu haben.

Sowohl die Vorbereitungskurse als auch die Prüfung selbst halten sich jeweils relativ eng an die Vorgaben der AEVO. Es lohnt sich deshalb gewöhnlich, sich intensiv mit dem Lernmaterial auseinanderzusetzen.

Wer die Ausbildung der Ausbilder braucht

Die Ausbildung der Ausbilder ist grundsätzlich für jeden interessant und sinnvoll, der mit der Ausbildung von Auszubildenden zu tun hat. Auch für sogenannte Ausbildungsbeauftragte, die im Unternehmen in den verschiedenen Fachabteilungen für die Vermittlung von Wissen zuständig sind, kann sich die Weiterbildung lohnen – zwingende Voraussetzung ist sie allerdings nicht.

Nachweisen muss die arbeitspädagogische Eignung gemäß AEVO derjenige, der als Ausbilder für die Berufsausbildung der Azubis zuständig ist. Außerdem ist die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung Teil vieler Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirte oder Fachkaufleute. Auch für die Zulassung zur Prüfung der Personalfachkaufleute ist der Nachweis Pflicht.

Weitere Informationen zur Ausbildung der Ausbilder erhalten Sie bei test.de, FachwirtIHK.de und Axel-Schroeder.de.