Der positive Trend setzt sich fort: 2013 geschahen weniger meldepflichtige und letale Arbeitsunfälle als im Jahr zuvor. Dennoch gilt es, die Sicherheitsmaßnahmen in den Betrieben weiter zu optimieren, denn jeder einzelne Unfall ist einer zu viel. Über Möglichkeiten der Vermeidung von Betriebsunfällen, die häufigsten Arten derselben und die richtige Vorgehensweise nach einem Unfall informieren die nachfolgenden Absätze.

Gefahrenherd Nummer Eins: der Fußboden

Stolpern, ausrutschen, hinfallen – Hindernisse auf dem Fußboden, beispielsweise Nässe nach erfolgter Reinigung oder durch Schnee, kleine Schlaglöcher oder fallengelassene Gegenstände, lösen die meisten Unfälle am Arbeitsplatz aus. Schnell ist auf diese Weise ein Fuß verknackst oder Arm gebrochen. Auch mit Transport- oder Behelfsmitteln wie Staplern oder Sackkarren passieren Unfälle. Derlei Ereignisse betreffen in erster Linie Fabriken und ähnliche Betriebe. Das Herunterfallen eines Mitarbeiters von einem Gerüst, einer Leiter oder einem Dach ist hingegen im Handwerks- und Baugewerbe ein häufiger Unfall.

Die richtige Vorgehensweise nach einem Betriebsunfall

Jede durch einen Unfall im Betrieb, auf dem Weg in diesen oder von diesem verursachte Verletzung und die damit verbundene Erste-Hilfe-Leistung muss in schriftlicher Form notiert werden. Für die Meldung des Ereignisses an den Unfallversicherungsträger hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit. Bei einer verspäteten Bekanntgabe und/oder dem Fehlen der Unfalldokumentation kann der verantwortliche Unfallversicherungsträger die Übernahme der nötigen Behandlungskosten ablehnen. Als Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung fungieren die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der Länder, des Bundes sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Ist ein leichter bis mittelschwerer Betriebsunfall geschehen, sollte der Geschädigte direkt zum Betriebs- oder einem Durchgangsarzt gehen beziehungsweise gebracht werden. Diese Mediziner verfügen über eine spezielle Zulassung der Berufsgenossenschaften. Üblicherweise hängt in jedem Unternehmen eine Liste mit Durchgangsärzten am Schwarzen Brett aus. Zwar besteht auch die Option, sich zunächst vom Hausarzt durchchecken zu lassen, allerdings überstellt dieser den Patienten im Falle einer notwendigen Weiterbehandlung wiederum zu einem Durchgangsarzt. Die einzige Pflicht des Geschädigten besteht darin, die einzelnen Schritte von der Meldung des Unfalls bis zur Akzeptanz und Unterstützung der Heilbehandlung zu befolgen.

Für sämtliche Behandlungskosten, einschließlich etwaiger Kosten für Rehabilitation und Renten sowie Lohnersatzleistungen, kommt der Unfallversicherungsträger auf. Zudem entfallen für den Patienten die Zuzahlungen zu Arztbesuchen, stationären Aufenthalten oder Medikamenten.

Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Zwar entstehen für den Arbeitnehmer zweifellos die gravierendsten – weil die psychophysische Gesundheit betreffende – Folgen. Doch auch der Arbeitgeber bekommt die Auswirkungen eines Betriebsunfalls in Form von erhöhten Arbeitskosten und einer sinkenden Produktivität zu spüren. Fällt ein Mitarbeiter mehrere Tage oder gar Wochen aus, macht sich dies in der Wirtschaftlichkeit deutlich bemerkbar. Zur Vermeidung schädlicher Folgen für beide Parteien ist es wichtig, aus den Unfällen zu lernen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Möglichkeiten, Betriebsunfälle zu vermeiden

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu treffen. Aus regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen sind zielgerichtete, wirksame und im Idealfall kostengünstige Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Ferner muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. Die Beschäftigten sind ihrerseits verpflichtet, die Anweisungen durch den Arbeitgeber zu beachten und ihm jeden festgestellten Mangel, der sich negativ auf die Sicherheit und Gesundheit auswirken könnte, sofort zu melden.

Praktische Möglichkeiten, ein hohes Maß an Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren und dadurch Betriebsunfälle zu vermeiden:

– Spezifizierte Sicherheitsvorschriften, die mögliche Gefahrenstellen und Verhaltensregeln definieren, sollten generell in jedem Betrieb vorhanden sein.
– Durch den Arbeitgeber bereitgestellte Sicherheitsbekleidung sowie der Hinweis auf deren Vorhandensein sind wesentliche Maßnahmen.
– Die Markierung von Gefahren- und Arbeitszonen, auch Fahrwegen, oder die sinnvolle Absperrung derselben helfen Betriebsunfälle zu vermeiden. Es empfehlen sich beispielsweise gut sichtbare Hinweisschilder und reißfeste Absperrbänder.

Betriebsunfälle als Hinweis auf notwendige Verbesserungen

Zum Schutz des geschädigten Arbeitnehmers und auch des Arbeitgebers ist es wichtig, bei einem Betriebsunfall die richtigen Schritte einzuleiten – sowohl in Bezug auf die Versorgung des Patienten als auch zur Verbesserung der innerbetrieblichen Sicherheitsvorkehrungen. Nur auf diese Weise lässt sich die in den vergangenen Jahren kontinuierlich sinkende Zahl an Arbeitsunfällen weiter reduzieren.