Auf den ersten Blick ähnelt die Umschulung einer normalen Ausbildung. Umschüler durchlaufen wie andere Auszubildenden verschiedene Fachabteilungen ihres Ausbildungsbetriebs, arbeiten im Tagesgeschäft mit und drücken mitunter auch noch einmal die Schulbank. Der wichtigste Unterschied ist jedoch, dass Umschüler schon einmal eine Ausbildung absolviert haben und danach in den meisten Fällen sogar bereits Berufserfahrung sammeln konnten.

Ablauf einer Umschulung

junges team arbeitet an der existenzgründungZwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Umschüler wird ein Umschulungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet ähnliche Rechte und Pflichten wie ein Ausbildungsvertrag. Der Umschüler erhält eine Ausbildungsvergütung, die meist der von vergleichbaren Auszubildenden entspricht. Hat er bereits eine Ausbildung absolviert, wird er in der Regel die Schulpflicht bereits erfüllt haben. Er kann deshalb zwar grundsätzlich frei wählen, ob er die Berufsschule besuchen möchte. In der Praxis ist dies aber sehr empfehlenswert, da Umschüler dieselbe Zwischen- und Abschlussprüfung ablegen müssen wie normale Auszubildende im selben Beruf. Ziel einer Umschulung ist stets ein anerkannter Berufsabschluss, also das Ablegen einer Prüfung vor der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Wie eine Umschulung in den verschiedenen Berufen in der Praxis aussehen kann, zeigt das Portal für Weiterbildung und Umschulung (WUU).

Handelt es sich um eine schulische Umschulung, beispielsweise an einer Berufsfachschule, entstehen Schulgebühren und eine Ausbildungsvergütung wird nicht bezahlt. In diesem Fall kann ein staatlicher Leistungsträger eine finanzielle Unterstützung gewähren.

Dauer der Umschulung

Grundsätzlich dauert eine Umschulung genauso lang wie eine vergleichbare Ausbildung. Je nachdem welcher Natur die Erstausbildung war, besteht bei Umschülern aber häufig die Möglichkeit, die Ausbildungszeit deutlich zu verkürzen. Eine erste Berufsausbildung, insbesondere in Kombination mit der Mittleren Reife, kann eine Verkürzung der Ausbildungszeit um bis zu ein Jahr zur Folge haben.

Warum sich Menschen für eine Umschulung entscheiden

Die Gründe für die Entscheidung zu einer Umschulung können sehr vielfältig sein. Gewöhnlich kann der ursprünglich erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, beispielsweise aus folgenden Gründen:

  • körperliche Erkrankung bzw. Folgen eines Unfalls (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzung)
  • Strukturwandel (z. B. Kohleindustrie)
  • starker Arbeitskräfteüberhang im ursprünglich erlernten Beruf
  • schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Unvereinbarkeit des früheren Berufs mit Kindern (z. B. bei Arbeit im Schichtdienst)
  • schwieriger Wiedereinstieg nach einem Umzug
  • schlechte Verdienstchancen im alten Beruf (z. B. in stark unterbezahlten Berufen wie Frisör/in oder Florist/in)
  • längere Zeit der Arbeitslosigkeit

Unterstützung durch die Arbeitsagentur

In begründeten Fällen kann die Arbeitsagentur eine Umschulung finanziell fördern und beispielsweise die Schulgebühren übernehmen oder den Lebensunterhalt finanzieren. Hierfür muss der Antragsteller unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Vorliegen einer Erstausbildung mit oder ohne Abschluss
  • eine ausreichende Begründung für das Erfordernis der Umschulung (z. B. längere Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt)

Welche Leistungen die Arbeitsagentur genau gewährt, hängt von der individuellen Situation ab. Je nach finanzieller Lage können beispielsweise zusätzlich zu den Schulgebühren auch Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten bezahlt, Fahrtkosten übernommen oder auch Unterbringungs- und Verpflegungspauschalen gewährt werden. Verweigert die Arbeitsagentur die Leistung, kann auch der Rentenversicherungsträger eine Anlaufstelle für die Finanzierung einer Umschulung sein.

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