Die Unternehmensberatung Tower Watson führt jedes Jahr eine großangelegte Vergütungsstudie durch, bei der weltweit die Vergütungsdaten von etwa 17.000 Unternehmen erfasst werden. Jüngst veröffentlichte das Unternehmen einen Auszug aus der Studie, bei der um die beliebtesten betrieblichen Zusatzleistungen geht. Dabei zeigt sich ein interessanter Trend, weg von der klassischen Gehaltserhöhung, aber dafür hin zur steuerfreien betrieblichen Zusatzleistung.
Die Top 5 der betrieblichen Zusatzleistungen
In der Studie kristallisierten sich fünf betriebliche Zusatzleistungen als besonders beliebt heraus:
- Platz: Handykosten: 58 Prozent der Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern entweder ein Diensthandy zur privaten Nutzung an oder bezuschussen den privaten Mobilfunkvertrag.
- Platz: Rabatte: Beinahe jeder dritte Arbeitgeber (30 Prozent) unterstützt seine Mitarbeiter durch Rabatte auf firmeneigene Erzeugnisse.
- Platz: Zuschüsse zu den Fahrtkosten: 18 Prozent der Arbeitgeber bezuschussen die Fahrt der Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz und zurück. Dies reicht von Kilometergeld bis hin zu Zuschüssen für öffentliche Verkehrsmittel.
- Platz: Private Telefonkosten: Immerhin noch rund jedes zehnte Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern einen Zuschuss zu den privaten Telefonkosten.
- Platz: Kinderbetreuung: Insbesondere für Eltern von Kindern, die wieder in den Beruf einsteigen wollen, ist dieses Angebot verlockend. 11 Prozent der Arbeitgeber stellen Betreuungseinrichtungen für Kinder zur Verfügung oder zahlen einen Zuschuss für die Finanzierung der monatlichen Kosten.
Warum Zuschüsse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant sind
Zuschüsse sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitgeber ein spannendes Steuersparmodell. Im Rahmen der Sachzuwendungen kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Sachzuwendungen von bis zu 44 Euro pro Monat zukommen lassen, beispielsweise für die Ausgabe von Gutscheinen. Wir hatten bereits darüber berichtet: Der Arbeitgeber spart sich dadurch Lohnnebenkosten von etwa 47 Euro pro Mitarbeiter. Dasselbe gilt natürlich für den Arbeitnehmer, denn auch er muss für diese Beträge weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer bezahlen. Es ist deshalb durchaus nachvollziehbar, dass immer mehr Arbeitgeber die Möglichkeit nutzen, statt Gehaltserhöhungen betriebliche Zusatzleistungen zu gewähren, von denen beide Parteien etwas haben.
[…] Zuschuss zur Verpflegung (bis zu 6,20 Euro pro Tag, bei 220 Arbeitstagen im Jahr über 1.300 Euro) […]