Die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschriebenen Normen regeln die Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten. Insoweit ist das Betriebsverfassungsrecht die rechtliche Basis der Zusammenarbeit für die von den Arbeitnehmern gewählte betriebliche Interessenvertretung und der Unternehmensführung. Im Zentrum der Mitbestimmung der Arbeitnehmer steht die Wahl eines Betriebsrates, dessen Einrichtung von der Anzahl der in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer abhängig ist. Damit ein Betriebsratsmitglied seiner Aufgabe als Interessenvertretung der Arbeitnehmer gerecht werden kann, bedarf es genauer Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Denn nur wer als Betriebsrat seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich engagiert und erfolgreich für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzen.

Das Betriebsverfassungsrecht und seine wesentlichen Inhalte

Das BetrVG besteht aus insgesamt acht Teilen, von denen insbesondere die ersten beiden Teile maßgeblich für die Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind, während sich der dritte und vierte Teil mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer befassen. Der erste Teil des BetrVG hat vor allem allgemeine Vorschriften zum Inhalt. Für Betriebsräte bedeutsam ist der zweite Teil des BetrVG mit diesen Inhalten:
– Erster Abschnitt: Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
– Zweiter Abschnitt: Amtszeit des Betriebsrats
– Dritter Abschnitt: Geschäftsführung des Betriebsrats
– Vierter Abschnitt: Betriebsversammlung
– Fünfter Abschnitt: Gesamtbetriebsrat
– Sechster Abschnitt: Konzernbetriebsrat

Die Aufgaben des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsrecht

Voraussetzung für die Bildung eines Betriebsrats ist, dass in einem Unternehmen mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind. Die Initiative geht dabei von den Arbeitnehmern oder einer im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft aus. Der Arbeitgeber selbst ist indes nicht dazu verpflichtet, die Initiative für die Wahl eines Betriebsrats zu ergreifen. Der Betriebsrat hat als Interessenvertretung der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer die Aufgabe, deren Rechte gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Außerdem hat der Betriebsrat spezielle Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten betreffen. Insoweit sind der Betriebsrat und der Arbeitgeber verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten zum Wohl aller im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Die Mitwirkung des Betriebsrates in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

Das schwächste Beteiligungsrecht des Betriebsrats ist die Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. In diesem Bereich beschränken sich seine Kompetenzen auf Informations- und Beratungsrechte, während die grundlegenden, das Unternehmen betreffende Entscheidungen allein der Unternehmensspitze vorbehalten bleiben. Anders verhält es sich im personellen Bereich, in dem der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, das er durch eine Verweigerung der Zustimmung hinsichtlich personeller Einzelmaßnahmen geltend machen kann. Dies gilt beispielsweise für die Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern ebenso wie für Umgruppierungen und Versetzungen. Noch gewichtiger ist die Entscheidungskompetenz des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten, wenn es um innerbetriebliche Verhaltensmaßregeln geht, um Fragen der Lohnauszahlung oder um die Regelung und Erfassung der Arbeitszeit. Das ist der Bereich, in dem der Betriebsrat das stärkste Mitbestimmungsrecht hat mit der Folge, dass der Arbeitgeber eine Maßnahme auf diesem Gebiet nur dann wirksam durchsetzen kann, wenn er zuvor mit dem Betriebsrat eine Einigung erzielt hat. Kommt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung keine Einigung zustande, muss eine Einigungsstelle über den Sachverhalt entscheiden.

Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht sind elementar für die Ausübung der verantwortungsvollen Aufgabe eines Betriebsratsmitglieds. Insoweit gehören Seminare, die das Betriebsverfassungsrecht zum Inhalt haben, zu den am häufigsten gebuchten Seminaren, die durch eine gelungene Mischung aus Theorie und Praxis Betriebsratsmitglieder in sehr kurzer Zeit fit machen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
https://www.ifb.de/betriebsrat/betriebsverfassung.html