Mit ihrer neuen Arbeitsschutzverordnung hat sich Arbeitsministerin Andrea Nahles ein echtes Denkmal gesetzt. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte dazu vor wenigen Tagen: „Man glaubt, in Absurdistan zu sein“. Doch was hat es mit der ominösen Arbeiterschutzverordnung eigentlich auf sich?

Reform des Arbeitsschutzes

Durch die Arbeiterschutzverordnung soll der in Deutschland geltende Arbeitsschutz reformiert werden, der mittlerweile seit 40 Jahren besteht und eigentlich gute Dienste geleistet hat. Die Wirtschaft sieht in den Änderungen in erster Linie einen zusätzlichen Aufbau bürokratischer Hindernisse. Der tatsächliche Nutzen für die Mitarbeiter bleibt eher im Verborgenen.

Die absurdesten Vorschläge im Überblick

Die Forderungen klingen fast schon wie ein schlechter Scherz:

  • Abschließbare Spinde für jedermann: In der Produktion, wo sich Mitarbeiter am Arbeitsplatz täglich umziehen müssen, sind abschließbare Spinde in den Garderoben in den meisten Betrieben üblich. Dank der Arbeitsschutzverordnung sollen abschließbare Spinde sogar Pflicht werden – allerdings nicht nur für Produktionsmitarbeiter, sondern auch für Büroangestellte, die sich überhaupt nicht umziehen müssen. Einfache Garderobenhaken oder ein normaler Umkleideraum sollen nicht mehr ausreichend sein.
  • Ausreichend Tageslicht: Dass Tageslicht eine positive Wirkung auf das Gemüt und die Motivation der Arbeitnehmer hat, dürfte sich inzwischen ausreichend herumgesprochen haben. Nicht umsonst bemühen sich viele Arbeitgeber, Büros so gut wie möglich mit Fenstern auszustatten und Räume, in denen man sich nur temporär aufhält, ins Innere des Gebäudes zu verlegen. Dies betrifft überwiegend Sanitärräume, Pausenräume, die Kantine, Teeküchen und Toilettenräume. Nach der neuen Verordnung sollen all diese Räume mit einem Fenster versehen werden, damit sie mit ausreichend Tageslicht versorgt werden und eine Sichtverbindung nach außen besteht. Was bei einem einstöckigen Gebäude durch ein Oberlicht eventuell gerade noch umsetzbar wäre, ist in mehrstöckigen Gebäuden baulich schlichtweg unmöglich. Schwierig außerdem: Diese Vorgabe steht in einem direkten Gegensatz zu der Forderung nach zusätzlichen Spinden, die in so manchem Betrieb aus Platzgründen wohl auch Fenster verdecken müssten.
  • Mindestens 17 Grad in jedem Raum: Die Arbeitsschutzrichtlinie ASR A3.5 bietet derzeit die Möglichkeit, die Mindesttemperaturen in Abhängigkeit von der Schwere der zu verrichtenden Arbeit zu gestalten. Während bei sehr schweren körperlichen Arbeiten 12 Grad am Arbeitsplatz ausreichend sein können, sollten es bei sitzender Tätigkeit schon 20 Grad sein. Nahles findet, dass die Mindesttemperatur mindestens 17 Grad betragen sollte. Dies gilt nicht nur für Arbeitsplätze, sondern auch für alle anderen Räume, in denen sich Mitarbeiter aufhalten könnten, wenn auch nur für wenige Minuten, vom Archiv bis hin zum Abstellraum. Die Heizkostenabrechnung der Unternehmer dürfte demnächst etwas höher ausfallen als geplant.
  • Arbeitsschutz auch im Home Office: Die Arbeitsschutzverordnung soll Arbeitgeber, die Heimarbeiter beschäftigen, dazu verpflichten, diese Heimarbeitsplätze in Hinblick auf die Funktionstüchtigkeit und den Arbeitsschutz zu überprüfen. Insbesondere soll festgestellt werden, ob die Beleuchtung mindestens 500 Lux beträgt, ob die Sonne blendet und ob der Schreibtisch eine ausreichende Größe aufweist.

Kommt die Arbeitsschutzverordnung wirklich?

Voraussichtlich soll das Kabinett am 4. Februar 2015 darüber beraten, wie es mit der Neufassung des Arbeitsschutzes weitergehen soll. Die Wirtschaft wettert gegen die Novelle, weil sie sie für völlig bürokratisch und überzogen hält. Nahles hingegen verteidigt ihren Vorschlag. Vertreter der Wirtschaft hätten im Expertengremium ASTA mitgearbeitet und sich dabei nicht besonders gegen die neuen Vorschriften gewehrt. Rückendeckung erhält Nahles von der SPD, Politiker der CDU hingegen sprachen sich gegen die Vorschläge aus. Ob die Arbeitsschutzverordnung tatsächlich umgesetzt wird, dürfte spannend bleiben.