Der Mindestlohn, der in Deutschland zum 1. Januar 2015 eingeführt wurde, gilt grundsätzlich für Praktikanten nicht. Es gibt allerdings einige Ausnahmen von dieser Regelung.

Praktikanten halten gesetzlichen Mindestlohn nicht für notwendig

Passend zu dieser Thematik hat die HR-Unternehmensberatung Clevis kürzlich den „Clevis Praktikantenspiegel 2015“ herausgebracht. Dieser erfasste die Meinung von über 7.500 Studenten, Absolventen und Young Professionals zum Thema Mindestlohn und weiteren relevanten Bereichen. Die interessanteste Quintessenz daraus: Die meisten Praktikanten halten den Mindestlohn für Praktikanten für entbehrlich. Wir haben die groben Ergebnisse für Sie im Überblick:

Bezahlung von Praktikanten

Eine erfreuliche Entwicklung zeigte sich bei der Frage nach der grundsätzlichen Entlohnung von Praktika. 95 Prozent der Praktika werden mittlerweile vergütet, auch wenn es dabei mitunter recht hohe Spannbreiten gibt. Über alle Branchen hinweg verdienen die Praktikanten durchschnittlich 763 Euro monatlich. Weit über dem Durchschnitt liegt die Bezahlung der Praktikanten im Baugewerbe mit 1.015 Euro, in der Unternehmensberatung mit 920 Euro oder im Finanzsektor mit 888 Euro. Am besten zahlen Arbeitgeber in den Ländern Hamburg, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg. Die neuen Bundesländer rangieren eher auf den letzten Plätzen.

Insgesamt scheinen die Praktikanten aber doch recht zufrieden zu sein: 64 Prozent der Befragten gaben an, dass sie ihre Vergütung als angemessen betrachteten, obwohl sie verglichen mit normalen Arbeitnehmern deutlich unter dem Durchschnitt liegt.

Hohe Zufriedenheit mit den Arbeitgebern

Auch über ihre Arbeitgeber sprachen sich die Studienteilnehmer tendenziell zufrieden aus. 86 Prozent zeigten sich zufrieden mit ihrem Praktikum. Zurückzuführen ist diese hohe Zufriedenheitsrate insbesondere auf die Wissensvermittlung und den hohen Lerneffekt, die gute Führung durch qualifizierte Führungskräfte sowie eine ansprechende Aufgabengestaltung. 82 Prozent der Befragten würden ihrem Arbeitgeber eine Empfehlung aussprechen.

Hohe Mobilität bei den Praktikanten

Ebenfalls bemerkenswert sind die Ergebnisse im Bereich der Mobilität. Die Umfrage hielt folgende Learnings bereit:

  • 49 Prozent der Befragten haben bereits mindestens sechs Monate im Ausland verbracht, überwiegend für ein Auslandssemester.
  • 14 Prozent entschieden sich für ein Praktikum bei einem Arbeitgeber im Ausland.
  • Ein Auslandspraktikum wird am häufigsten von Geistes- und Naturwissenschaftlern (24 und 23 Prozent) angestrebt. Deutlich weniger Auslandspraktikanten finden sich im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (11 und 10 Prozent).
  • Über die Hälfte der Teilnehmer sind für einen Praktikumsplatz bereits umgezogen.
  • Rund ein Drittel verschlug es dabei sogar an einen Ort, der über 200 km von ihrem eigentlichen Wohnort entfernt lag.

Wer den Mindestlohn bekommt – und wer nicht

Die folgende Übersicht zeigt, welche Praktikanten den Mindestlohn bekommen:

Art des Praktikums

Mindestlohn

ja

nein
Pflichtpraktikum während Ausbildung oder Studium

x

freiwilliges Praktikum, studien- oder ausbildungsbegleitend

ab 3 Monate Dauer

bis 3 Monate Dauer

freiwilliges Praktikum, studien- oder ausbildungsbegleitend, zum wiederholten Mal beim selben Ausbildungsbetrieb

x

freiwilliges Praktikum zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl

ab 3 Monate Dauer

bis 3 Monate Dauer

Praktika und Praxisphasen während dualen Studiengängen

x

Praktikanten unter 18 Jahren und ohne Berufsabschluss generell

x

Praktikum außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums, Praktikanten mit Studien- oder Berufsabschluss

x

Lesen Sie mehr zu dieser Studie bei der Stuttgarter Zeitung, bei rp-online.de und bei wuv.de.