Arbeitszeugnisse zu schreiben ist in größeren Unternehmen an der Tagesordnung. Doch auch wenn man Fehler in Arbeitszeugnissen eher bei den unerfahreneren Kleinstbetrieben vermuten würde, sind erstaunlich oft auch in geübten Personalabteilungen Unklarheiten vorhanden. Personal-Wissen.de hat die schlimmsten Fehler zusammengetragen, die Sie unbedingt vermeiden sollten.

Fehler #1: Zu viele Informationen

Auch wenn das Arbeitszeugnis einen umfassenden Überblick über die Leistungen des Arbeitnehmers geben soll, gibt es doch eine Vielzahl an Informationen, die darin nichts zu suchen haben. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Kindererziehungszeiten / Mutterschutz
  • Religionszugehörigkeit
  • Angaben über eine längere Krankheit
  • erteilte Abmahnungen
  • Nebenjob
  • Teilnahme an Streiks
  • abgeschlossenes Wettbewerbsverbot

Fehler #2: Falsches Datum

Im Regelfall wird das Arbeitszeugnis auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert, auch wenn es etwas früher oder später ausgestellt wurde. Wird es nämlich vor dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses datiert, erweckt dies den Anschein, dass es möglicherweise eine Freistellung des Arbeitnehmers gegeben haben könnte. Ein späteres Datum hingegen deutet daraufhin, dass es eventuell Streit über den Inhalt gegeben haben könnte.

Fehler #3: Formfehler beim Ausdruck

Ein Arbeitszeugnis muss stets auf vollständigem Geschäftspapier ausgedruckt werden. Hier lauern gleich mehrere Fehler in einem:

  • Das Geschäftspapier muss sauber sein.
  • Es darf für den Versand nicht geknickt werden (DIN A4-Kuvert verwenden).
  • Es darf nicht adressiert werden, das Adressfeld muss frei bleiben.
  • Ein Zeugnis in Form eines PDFs, als E-Mail-Anhang verschickt, reicht nicht.

Fehler #4: Zu emotionale Bewertung

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, weil es Streit gab, sind die Beteiligten oftmals noch emotional geladen. Die Bewertung fällt dann mitunter deutlich schlechter aus als es die tatsächliche Leistung bis zum Zeitpunkt des Streits es eigentlich zugelassen hätte. Deshalb sollten Sie als Arbeitgeber immer darauf achten, Ihre Bewertung ohne Emotionen abzufassen.

Fehler #5: Zu schlechte Beurteilung

Mit Fehler #4 verwandt ist die zu schlechte Beurteilung. Selbstverständlich müssen Sie einem durchschnittlichen Arbeitnehmer kein sehr gutes Zeugnis ausstellen. Es ist allerdings auch nicht korrekt, seine Leistungen im Zeugnis als nur ausreichend oder gar mangelhaft darzustellen, wenn Sie dies nicht beweisen können. Würde Ihr Arbeitnehmer nämlich vor Gericht ziehen, um ein wohlwollendes Zeugnis einzuklagen, wären Sie bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung in der Beweispflicht.

Fehler #6: Mangelhafte Tätigkeitsbeschreibung

Mit der Beschreibung der Tätigkeit und Aufgaben des Mitarbeiters tun sich viele Arbeitgeber schwer und fassen diesen Bereich deshalb mitunter sehr kurz und knapp ab. Damit ist dem Sinn eines Arbeitszeugnisses nicht Genüge getan und Ihr Arbeitnehmer darf sich zu Recht dagegen wehren. Die Tätigkeitsbeschreibung sollte zumindest so umfangreich sein, dass es Ihren Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert.

Fehler #7: Falsche Unterschrift

Auch die Unterschrift des Arbeitszeugnisses gibt in der Praxis oft Anlass zur Klage. So muss es von einer Person unterschrieben werden, die ranghöher ist als der Mitarbeiter, also beispielsweise der direkte Vorgesetzte, der Personalchef oder der Geschäftsführer. Nicht zulässig ist die Unterschrift durch einen Kollegen. Wichtig ist außerdem, dass der erforderliche Vertretungsvermerk (z. B. i.V. oder ppa.) vorangestellt wird und die Unterschrift lesbar ist. Im Idealfall sollte die Position des Unterschreibenden deutlich werden.

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