Die Bescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit ist ein in den Arztpraxen häufig genutzter Mustervordruck, den es schon eine gefühlte Ewigkeit gibt. Trotzdem ist diese Bescheinigung noch mit einigen Problemen für die Beteiligten behaftet. Um diese teilweise zu lösen, werden ab 2016 einige Änderungen erfolgen, die auch für Arbeitgeber interessant sind.

Den Krankenschein hat fast jeder schon ausgestellt bekommen, eine sichtbare Veränderung an ihm gab es eigentlich nie. Allerdings gab es immer Probleme, dass sich eine längere Arbeitsunfähigkeit oft nicht nahtlos nachweisen lies, was zu Lücken in der Leistung von Krankenkassen führen konnte. Zur Verfahrensvereinfachung ist eine Aktualisierung des Mustervordrucks zum 1. Januar 2016 geplant. Erst bei genauerer Betrachtung des Formulars sind die vorgenommenen Anpassungen erkennbar, die für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkassen Vorteile mit sich bringen.

Auszahlscheine gibt es zukünftig nicht mehr

Alle, die schon einmal länger krank waren, kennen das Problem: Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber stellt der Arzt keine AU-Bescheinigung mehr aus. Aber wie geht es nun weiter und wie kommt der Kranke zu seinem Krankengeld? Bisher läuft das Prozedere so ab, dass die zuständige Krankenkasse dem Versicherten einen Auszahlschein zusendet, den der Versicherte beim Arzt vorlegen und ausfüllen lassen muss. Anschließend ist er bei der Krankenkasse einzureichen, die daraufhin Krankengeld zahlt.

Dieses Verfahren wird vereinfacht. Ab Januar 2016 lässt sich der „gelbe Krankenschein“ solange nutzen, wie ein Patient krank ist. Viele der bisherigen Probleme gehören damit der Vergangenheit an.

War bisher ein Attest für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, um diese lückenlos nachzuweisen, musste in Arztpraxen und bei den Kassen teilweise improvisiert werden. Häufig hatte der Patient noch keinen Auszahlschein von der Krankenkasse bekommen oder er hatte vergessen, ihn zum Termin mitzubringen. Zudem war das Ausfüllen dieser Auszahlscheine mühselig, weil die Vordrucke der Kassen nicht einheitlich waren.

Auszahlscheine wurden häufig:

  • unvollständig ausgefüllt
  • verspätet ausgefüllt und eingereicht
  • vergessen einzureichen

Dadurch kam es zu erhöhtem Arbeitsaufwand bei den Kassen und den Ärzten und die Patienten erhielten ihr Krankengeld mit Verzögerung oder mit Kürzungen.

Was ist neu ab 2016?

In der ab Januar 2016 geltenden AU-Bescheinigung sind der Auszahlschein und die bisherige AU-Bescheinigung zusammengeführt. Dann liegt der Mustervordruck auch bei längerer Krankheit eines Patienten in der Praxis vor. Die Vorgaben sind standardisiert, sodass sie sich leichter ausfüllen lassen.

In Zukunft könnte es möglich werden, dass die Ärzte die AU-Bescheinigung direkt online an die Krankenkasse weiterleiten. Der Versicherte braucht dann den Vordruck nicht mehr selbst an die Krankenkasse weiterzuleiten. Das wäre ein Novum, das den Betroffenen Aufwand und Kosten für Porto sparen und unnötige Verzögerungen bei der Auszahlung vermeiden würde.

Der Durchschlag für den Arbeitgeber

Bisher wurde die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers entweder durch zum Teil geschwärzte Kopien des Auszahlscheines oder durch eine extra ausgestellte AU-Bescheinigung nachgewiesen. Dies entfällt, denn ab Januar erhält der Arbeitgeber auch bei länger andauernder Krankheit eines Arbeitnehmers immer einen Durchschlag der AU-Bescheinigung. Vorgesehen ist ein weiterer Durchschlag, den der Versicherte zu seinen Unterlagen abheften kann.

Auf der Webseite des Spitzenverbandes der GKV kann die neue AU-Bescheinigung schon jetzt eingesehen werden.