Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können, helfen manchmal nur noch rechtliche Schritte. Wo sich jedoch einfache Briefe noch leicht selbst verfassen lassen, kommt früher oder später der Zeitpunkt, an dem eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist. Doch wann braucht man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – und wann nicht?

Rechtanwalt schon im frühen Stadium sinnvoll

Solange die Streitsache außergerichtlich geregelt wird, gibt es keine Pflicht, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Allerdings sollten Sie sich dessen bewusst sein, dass bereits in dieser frühen Phase Fehler passieren können, die später über den Ausgang eines Gerichtsverfahrens entscheiden können. Insbesondere im komplexen Bereich des Arbeitsrechts ist es wichtig, dass alle vorgenommenen Schritte rechtzeitig durchdacht und schließlich bei der Durchführung auch dokumentiert werden. Alle Nachweise, die für ein späteres Verfahren wichtig werden könnten, müssen gesichert werden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt weiß, worauf es ankommt, und kann Sie dabei unterstützen.

Wann im Arbeitsrecht Anwaltszwang besteht

Auch vor Gericht benötigen Sie zunächst nicht zwingend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. § 11 Abs. 1 S. 1 ArbGG sieht vor, dass sich die Parteien auch selbst vertreten können. Arbeitgeber können daher ebenso wie Arbeitnehmer auch ohne Anwalt zur Güteverhandlung oder zum Kammertermin erscheinen. Ist der Streit allerdings erst einmal soweit eskaliert, ist es wenig empfehlenswert, ohne rechtliche Vertretung aufzutreten. Grund dafür ist das hohe finanzielle Risiko, das damit einhergeht. Da es sich um einen Zivilprozess handelt, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Unterliegt der Arbeitgeber, stehen bei einer Kündigungsschutzklagen zusätzlich oft sehr hohe Abfindungszahlungen oder Nachzahlungen für Mitarbeiter im Raum, die freigestellt waren und wieder beschäftigt werden müssen.

Kanzlei SachseNicht mehr selbst vertreten dürfen Sie sich hingegen vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Hier besteht ein Anwaltszwang, sodass Sie zwingend einen Prozessbevollmächtigten beauftragen müssen. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich im Dschungel des umfangreichen Richterrechts in diesem Fachgebiet ebenso auskennt wie der einschlägigen Literatur. Die Kanzlei Sachse beispielsweise verfügt über mehrere spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht, die bereits vielen Arbeitgebern zu ihrem Recht verhelfen konnten. Sie unterhält Standorte in Frankfurt, Offenbach, Langen und Darmstadt und die zwölf in der Sozietät vereinten Rechtsanwälte decken neben dem Arbeitsrecht ein breites Spektrum an Fachgebieten ab, zum Beispiel das Strafrecht, das Sozial- und Verwaltungsrecht sowie das Gesellschafts- und Steuerrecht.  Informationen zum Arbeitsrecht und zur Kanzlei Sachse finden Sie auf deren Website.