In jüngster Zeit gab es vermehrt Bestrebungen, Flüchtlinge durch einen vereinfachten Berufseinstieg besser in die Gesellschaft einzugliedern. Bereits im November 2014 wurde die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis herabgesetzt, sodass Asylsuchende nunmehr nach drei Monaten arbeitsberechtigt sind. Am 29. Juli 2015 beschloss das Bundeskabinett eine weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung, die Erleichterungen für die Absolvierung von Praktika bringt.
Aktuelle Situation
Jungen Flüchtlingen war es auch schon bislang möglich, Praktika zu absolvieren. Als Zugangsvoraussetzung benötigten sie allerdings nach gegenwärtiger Rechtslage die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, welcher eine sogenannte Vorrangprüfung vorausgeht. Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:
- Es gilt ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Geduldete.
- Der Antritt einer konkreten Beschäftigung setzt die Erlaubnis der Ausländerbehörde voraus, welche ihrerseits die Zustimmung der Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit benötigt.
- Die ZAV prüft im Rahmen einer Vorrangprüfung, ob anderen Arbeitslosen ein Vorrecht auf den angebotenen Praktikumsplatz zusteht. Zu diesem Zweck müssen sich auf Veranlassung der Arbeitsagentur sechs Wochen lang sogenannte „bevorrechtigte“ Arbeitssuchende (Deutsche, Ausländer mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis) für die Stelle bewerben.
- Wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass sich darunter keine geeigneten Bewerber befinden, fällt die Vorrangprüfung positiv aus und die Zustimmung der Arbeitsagentur wird erteilt.
- Sodann kann die Ausländerbehörde die Arbeitserlaubnis ausstellen.
- Die Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete unterbleibt bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Monaten.
- Von der Prüfung ausgenommen sind Hochschulabsolventen in Engpassberufen.
Künftige Regelung für Praktika
Die neuen Bestimmungen sehen eine Verbesserung für Asylbewerber und Geduldete beim Zugang zu Praktikumsplätzen vor. Künftig sollen Flüchtlinge davon entbunden werden, für mindestlohnfreie Praktika die bislang erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen. Damit entfällt auch die Vorrangprüfung. Diese Regelung betrifft:
- Pflichtpraktika
- Orientierungspraktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, welche im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung verpflichtend zu absolvieren sind
- studien- und ausbildungsbegleitende Praktika von bis zu drei Monaten
- Einstiegsqualifizierungen und vorbereitende Maßnahmen für die Berufsausbildung
Diese Bestimmungen zielen darauf ab, für Flüchtlinge den Weg zu einem Praktikum und einer anschließenden Berufs- oder Hochschulausbildung zu beschleunigen. Die damit eröffnete Chance auf einen raschen Berufseinstieg soll nicht nur die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft forcieren, sondern auch den bestehenden Mangel an Fachkräften abschwächen.
Zusätzliche Verbesserungen in Planung
Darüber hinaus sind zusätzliche Erleichterungen für Flüchtlinge geplant. Ausbildungsbeihilfen für junge Asylwerber werden voraussichtlich in den nächsten Wochen realisiert, wie Arbeitsministerin Andrea Nahles ankündigte. Ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht künftig bereits nach einem Aufenthalt von 15 Monaten, nicht erst nach vier Jahren wie bisher.
Anlässlich der anstehenden Haushaltsverhandlungen im Herbst sollen zudem weitere Finanzmittel für die aktive Eingliederung der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt freigemacht werden. Ein Ziel ist darin zu sehen, bestehende Hürden weiter abzubauen. Im Interesse der deutschen Wirtschaft wird eine regionale Regelung der bislang auf Bundesebene festgelegten „Engpassberufe“ angedacht. Die Arbeitsministerin setzt sich des Weiteren für eine spezielle Förderung berufsbezogener Deutschkurse ein.
Wirtschaft reagiert prompt
Dass der Bedarf, Flüchtlinge einzustellen, in einigen Branchen vorhanden ist, ist unbestritten. Ein Projekt zweier Berliner, das sie als Abschlussprojekt ihres Studiums erarbeitet haben, bringt Flüchtlinge und potentielle Arbeitgeber zusammen. Qualifizierte Menschen, die in ihrer Heimat vielleicht als IT-Spezialist, Zahnarzt oder Elektriker gearbeitet haben, können sich bei workeer.de gezielt bei gegenüber Flüchtlingen offenen Unternehmen bewerben. Diese suchen neben Vollzeitmitarbeitern auch Auszubildende, Praktikanten und Schüler. Mehr über das Projekt lesen Sie bei RP online und t3n.
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