Seit der Einführung der betrieblichen Altersvorsorge in der jetzigen Form im Jahr 2002 ist einiges passiert. Millionen Verträge wurden geschlossen und werden nun Monat für Monat – je nach Durchführungsvariante – von den Arbeitnehmern und/oder Arbeitgebern bedient. Jetzt kann das niedrige Zinsniveau allerdings zum Problem werden.
Hoher Garantiezins – niedriger Leitzins
Besonders bei Verträgen, die zu Zeiten eines Zinshochs geschlossen wurden, kann es jetzt zu Schwierigkeiten kommen. Während der Leitzins mittlerweile aktuell bei nur noch 0,05 Prozent liegt, rangierte er 2002 bei 2,75 Prozent und zwischenzeitlich im Jahr 2008 sogar einmal bei 4,25 Prozent.
Bei Vertragsabschlüssen wurden damals mitunter recht hohe Garantiezinsen versprochen. Für die Versicherer wird es mittlerweile schon schwieriger, diese Rendite tatsächlich zu erwirtschaften. Noch kann die Versicherungsbranche das Problem aber abfangen, die Bestandsverträge sind bisher nicht in Gefahr. Große Überschüsse sollten die Anleger aber vorsichtshalber auch nicht erwarten.
Pensionszusage nach wie vor beliebt
Schon bisher war die Pensionszusage einer der beliebtesten Durchführungswege der bAV, wobei der Arbeitgeber sozusagen im Alleingang eine Rentenzusage macht und dafür Rückstellungen bildet. Der Vorteil liegt auf der Hand: Das Unternehmen kann mit dem Kapital arbeiten, bis es seine Rentenzusage tatsächlich erfüllen muss.
Das große Risiko an dieser Form der Altersvorsorge ist die Frage, ob das Unternehmen es schafft, mehr Rendite aus dem Kapital herauszuholen als es ein externer Versorgungsträger könnte. Angesichts der derzeit niedrigen Zinsen für Geldanlagen kann diese Rechnung durchaus aufgehen, denn bei einem florierenden Unternehmen dürfte die Rentabilität deutlich höher ausfallen. Dennoch geht mit der Pensionszusage ein enormer Wermutstropfen einher: Die Rückstellungen tauchen in der Bilanz auf, die Anteilseigner erhalten eine geringere Dividende.
Betriebsrente als Mittel zur Mitarbeiterbindung
Für welche Durchführungsvariante der baV sich der Arbeitgeber für die Betriebsrente auch entscheidet, als Möglichkeit der Mitarbeiterbindung ist sie in jedem Fall geeignet. Für eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebszusage gilt dies immer. Aber auch die vom Arbeitnehmer bezahlte Entgeltumwandlung eignet sich grundsätzlich dafür, denn er investiert dadurch nicht nur nachhaltig in seine private Altersvorsorge, sondern spart sich zugleich auch noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Zudem ergreifen viele Arbeitgeber die Gelegenheit, in den Verträgen zusätzliche Leistungen zu integrieren, beispielsweise einen Berufsunfähigkeitsschutz oder eine Todesfallleistung für die Hinterbliebenen. Alternativ können sie auch einen zusätzlichen Beitrag zur Entgeltumwandlung leisten. Ein beliebtes Konzept ist beispielsweise die Entgeltumwandlung, bei der der Arbeitgeber den Beitrag des Arbeitnehmers um das Doppelte aufstockt. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels, in dem der Gewinnung und vor allem der Bindung von Mitarbeitern eine große Bedeutung für den Unternehmenserfolg zukommt, ist das Thema bAV nach wie vor heiß.
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