Praktika nehmen einen wichtigen Stellenwert in der Ausbildung künftiger Arbeitskräfte ein. Viele Arbeitgeber sehen sich mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, die Vergütung ihrer Praktikanten festzulegen. Die Höhe der Entlohnung richtet sich vordergründig danach, um welches Praktikum es sich handelt.
Praktika mit verpflichtender Mindestentlohnung
Seit 1. Januar 2015 unterliegen Praktika unter bestimmten Voraussetzungen den Vorschriften über den verpflichtenden Mindestlohn. Demnach sind Praktikanten mit einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde zu entlohnen. Bei einer regulären Arbeitswoche von 40 Stunden entspricht dies einer monatlichen Vergütung von 1.470 Euro brutto. Wie die Ergebnisse des CLEVIS Praktikantenspiegels 2015 ergaben, erhält ein Praktikant durchschnittlich 770,89 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber ein kostenmäßiger Mehraufwand von 91 Prozent.
Praktika mit Bezahlung auf freiwilliger Basis
Allerdings gelten die Bestimmungen über den gesetzlichen Mindestlohn nicht für alle Praktika. Davon ausgenommen sind die sogenannten Pflichtpraktika, welche im Rahmen der Studienordnung oder der Ausbildungs- und Schulvorschriften als verpflichtender Bestandteil der jeweiligen Ausbildung normiert sind. Des Weiteren haben auch Praktikanten, die im Rahmen der Ausbildungs- und Studienorientierung oder studienbegleitend ein freiwilliges Praktikum über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten absolvieren, keinen gesetzlichen Anspruch auf Mindestentlohnung. In diesen Fällen obliegt es dem Arbeitgeber, den Praktikanten für die geleistete Tätigkeit dennoch angemessen zu entlohnen.
Angemessene Praktikumslöhne
Viele kleinere und mittlere Unternehmen bieten aus finanziellen Gründen lediglich Praktika mit einer Dauer von höchstens drei Monaten an, um der gesetzlichen Mindestentlohnung zu entgehen. Damit haben sie die Möglichkeit, selbst über die angemessene Höhe der Entlohnung zu entscheiden. In Deutschland ist bei Praktikumslöhnen laut der Marketing-Referentin Désirée Heiden des Beratungsunternehmens Kienbaum von einer Bandbreite zwischen 400 Euro und 1.200 Euro auszugehen. Die Höhe der Bezahlung richtet sich nach mehreren Parametern, wobei neben der Qualifikation des Praktikanten vor allem die Branche und der Standort eine Rolle spielen.
Branchenspezifische und regionale Unterschiede
Der CLEVE Praktikantenspiegel 2015 zeigt große branchenspezifische Unterschiede auf. Demnach gilt die Baubranche mit einem Durchschnittslohn von 1.015,64 Euro pro Monat als Spitzenreiter in der Praktikumsvergütung. Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Juristen entlohnen ihre Praktikanten durchschnittlich mit 920,05 Euro monatlich. An dritter Stelle folgt der Finanz-, Banken- und Versicherungssektor mit einem monatlichen Durchschnittsgehalt von 888,57 Euro. Praktikanten in der Pharma- und Chemieindustrie dürfen sich durchschnittlich über 841,24 Euro freuen. Der Handel bezahlt im Durchschnitt 838,77 Euro pro Monat. Im Gesundheits- und Sozialbereich liegt die Durchschnittsentlohnung bei 488,10 Euro.
Im bundesweiten Vergleich zeigt sich, dass die neuen deutschen Bundesländer mit einem durchschnittlichen Praktikumsgehalt von 650 Euro vergleichsweise wenig bezahlen. So ist das bundesweite Durchschnittsgehalt eines Praktikanten mit 762,85 Euro deutlich höher.
Qualifikationsabhängige Entlohnung
In Abhängigkeit von der Qualifikation der Praktikanten zeigen sich bei Praktikumslöhnen höhenmäßige Unterschiede zwischen Bachelor- und Masterstudierenden. Während Bachelorstudierende im Schnitt 715,10 Euro bekommen, belohnen Unternehmen die höhere Qualifizierung von Studenten der Masterstudiengänge mit durchschnittlich 816,24 Euro. Die obere Bandbreite dürfte bei einem Praktikumsgehalt von bis zu 2.000 Euro für Doktoranden liegen. Bei Werkstudenten ist eine Entlohnung von maximal 1.500 Euro angemessen.
Hinterlasse einen Kommentar