Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits 2005 mit der Frage befasst, wann eine Kündigung unwirksam ist.
Betriebsrat immer anhören
Im besagten Fall wurde eine Kündigung an einen Arbeitnehmer ausgesprochen. Ordnungsgemäß wurde auch der Betriebsrat angehört. Allerdings gab es beim Arbeitgeber aufgrund der Größe des Unternehmens mehrere Betriebsräte. Der Arbeitnehmer klagte auf Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund des Anhörens eines nicht zuständigen Betriebsrats.
Gericht entschied zugunsten des Arbeitnehmers
Das Bundesarbeitsgericht entschied unter dem Aktenzeichen ARZ 149/04, dass grundsätzlich vor jeder Kündigung der Betriebsrat anzuhören ist. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kündigung dem zuständigen Betriebsrat vorzutragen. Wird das Kündigungsanliegen einem anderen Betriebsrat vorgetragen, der nicht für den Arbeitnehmer zuständig ist, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Mehr zur Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen erfahren Sie beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin und bei Frag die Nachbarn.
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