Durch betriebliche Gesundheitsförderung lassen sich gezielt gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz abbauen. Am Anfang von diesbezüglichen unternehmensspezifischen Lösungsstrategien steht eine betriebsinterne Bestandsaufnahme, welche sowohl Problematiken als auch Lösungsansätze aufzeigen kann. Dabei geht es nicht nur darum, gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Das Vermeiden gesundheitlicher Beeinträchtigungen sorgt langfristig für Wohlbefinden und Motivation der Mitarbeiter und wirkt sich produktivitätssteigernd und somit wirtschaftlich aus.

Welche gesundheitlichen Risiken können sich am Büro-Arbeitsplatz ergeben?

Die gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz im Büro definieren sich durch schädliche Einflussfaktoren, welche die Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen bergen. An der Spitze der auftretenden Beeinträchtigungen stehen Beschwerden des Bewegungsapparates wie unterschiedlich ausgeprägte Rückenleiden. Bedingt durch Computerarbeitsplätze treten zudem häufig Kopfschmerzen und Augenprobleme auf.

Der DAK-Gesundheitsreport 2015 gibt Aufschluss über betrieblichen Krankenstand und die am häufigsten auftretenden Krankheitsarten, welche die Problematiken am Arbeitsplatz verdeutlichen. Laut dem Bericht zählen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, psychische Erkrankungen und Atemwegserkrankungen zu den häufigsten Gründen für betriebsinterne Arbeitsausfallquoten. Betroffenheitsunterschiede ergeben sich zwischen den einzelnen Bundesländern und Branchen. Hier stehen Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung sowie „Verkehr, Lagerei und Kurierdienste“ an der Spitze.

Welche gesundheitlichen Problematiken sind bekannt?

Neben den bereits angeführten gesundheitlichen Problematiken ergeben sich laut der Statistik der DAK folgende weitere Krankheitsbereiche, welche zu Arbeitsunfähigkeiten innerhalb von Unternehmen führen:

  • Verletzungen
  • Verdauungssystem
  • Neubildungen
  • Kreislaufsystem
  • Nervensystem, Augen, Ohren
  • Infektionen
  • unspezifische Symptome
  • Sonstige

Die statistischen Analysen lassen erkennen, dass neben den ‚klassischen‘ körperlichen Beschwerden vor allem psychische Beanspruchungen zu Erkrankungen beitragen.

Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Risiken minimieren?

Die Minimierung von Risiken ergibt sich durch präventive Maßnahmen, welche in enger Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern umzusetzen sind. Zu den wichtigen Begriffen zählt die Ergonomie am Arbeitsplatz. Für deren Umsetzung ist die gesetzliche Verordnung zur Gestaltung eines Schreibtisch Arbeitsplatzes ein Ausgangspunkt. Hier ist vor allem die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) zu nennen. Die ergonomischen Faktoren befassen sich mit allen an einem (Computer-)Arbeitsplatz vorhandenen Elementen. Der Kern ist die korrekte Positionierung sowie die damit verbundene Ausrichtung von Arbeitsmöbeln und Arbeitsmitteln. Für Bürostühle und Schreibtische beispielsweise gelten die bekannten Normen DIN EN 1335 (Stühle) und DIN EN 527 (Tische). Somit werden wichtige Aspekte wie die richtige Sitzhaltung, Sitzabstände zu Computermonitoren und ausreichende Bewegungsfreiheit definiert.

Ein zentrales Konzept für die präventive Gestaltung von Arbeitsplätzen ist die sogenannte Steh-Sitzdynamik. Sie befasst sich mit dem dynamischen Wechsel zwischen Stehen und Sitzen und wie dieser sich praktisch umsetzen lässt. Zu den Lösungsbeispielen zählen verstellbare Stehschreibtische mit einem integrierten oder frei stehenden Stehpult sowie getrennte Möglichkeiten für sitzende und stehende Arbeitsvorgänge. Wer nach entsprechenden Möbeln für seine Mitarbeiter und das Büro sucht, wird in der Regel bei B2B-Versandhändlern fündig. So führt das Unternehmen gaerner sowohl ergonomische Büromöbel als auch in der Höhe verstellbare Stehschreibtische, die den beschriebenen präventiven Maßnahmen zu Gute kommen.

Ein weiterer Teil dieses Konzeptes ist die Verhaltensergonomie für Mitarbeiter. Hier geht es nicht nur darum, Mitarbeitern das komfortable Stehen und Sitzen zu ermöglichen, sondern auch deren selbstständiges Engagement dazu zu fördern. Verhaltensänderung und die damit einhergehende Minimierung gesundheitlicher Risiken muss auf allen Ebenen erfolgen in einer Mischung aus normierten Vorgaben und Eigeninitiative erfolgen.

Auch die psychische Belastung sollte von Seiten der Arbeitgeber nicht unterschätzt werden. Im Zuge der Globalisierung und neuer Technologien werden Mitarbeiter meist von verschiedenen Faktoren zusätzlich beeinflusst. Größere Arbeitsmengen, Zeitdruck, Informationsüberladung und die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes können sich belastend auf die Psyche des Mitarbeiters auswirken. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes gilt es diese Gefährdungen zu identifizieren und Angebote für die Mitarbeiter zu schaffen. Dazu können beispielsweise Gespräche mit Vertrauenspersonen, ausreichende Pufferzeiten, Schulungen, ein mitarbeiterorientierter und wertschätzender Führungsstil sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Mitarbeiter gehören.