Am 1. Januar 2018 soll ein neuer einheitlicher Ausbildungslehrgang im Pflegebereich starten. Den dazugehörigen Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeberufe legte das Kabinett bereits am 13.Januar 2016 vor. Dieses sogenannte Pflegeberufsreformgesetz bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages, welcher am 18. März 2016 in erster Lesung über die Änderungen beraten hat.

Hintergründe des Pflegeberufsreformgesetzes: Änderungen im Pflegebedarf

Die Gründe für diese geplante Einführung einer neuen generalistischen beruflichen Pflegeausbildung sind im demografischen Wandel und den damit einhergehenden veränderten Anforderungen an die Pflegekräfte zu sehen. Den derzeit drei unterschiedlichen Ausbildungen in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege stehen nämlich in der Pflegepraxis häufig Überschneidungen im Aufgabenbereich gegenüber. Während die Pflegekräfte in den Pflegeeinrichtungen zunehmend chronisch kranke Personen mit medizinischen Pflegemaßnahmen versorgen müssen, sieht sich das Pflegepersonal in Krankenhäusern mit einem Anstieg an älteren, demenzkranken Patienten konfrontiert. Um diese Entwicklung bewältigen zu können, benötigen die Pflegekräfte übergreifende Kenntnisse, welche die qualifizierte Pflege von Patienten jeden Alters zulassen.

Die Ziele: Bedarfsgerechte Pflegedienstleistungen und Ausbildungsanreize

Mit der Einführung eines einheitlichen Ausbildungsweges zielt der Gesetzgeber darauf ab, bedarfsgerechte Pflegedienstleistungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und in der ambulanten Betreuung zu ermöglichen. Zudem verfolgen die Reformbestrebungen das Ziel, die Attraktivität des Pflegeberufs für die Auszubildenden zu steigern, um den gegenwärtig und zukünftig steigenden Bedarf an kompetenten Pflegekräften abdecken zu können.

Die übergreifenden Ausbildungsinhalte erlauben es den ausgebildeten Pflegekräften künftig flexibel zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Pflege zu wählen und ihre Einsatzbereiche unkompliziert zu wechseln. Dadurch stehen ihnen verschiedene Karrierewege offen. Insgesamt orientiert sich das Pflegeberufsreformgesetz an den Interessen unterschiedlicher Zielgruppen, zumal es sowohl den Pflegebedürftigen aller Altersgruppen als auch den Pflegekräften selbst zugute kommen soll.

Die Änderungen im Ausbildungsweg für Pflegekräfte

Der künftige Ausbildungsweg sieht eine einheitliche und übergreifende Pflegeausbildung vor, welche die derzeit drei getrennten Lehrgänge für Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ersetzen soll. Ab dem Jahr 2018 müssen sich daher Auszubildende am Beginn ihrer Pflegeausbildung anders als bisher nicht mehr auf einen bestimmten Bereich festlegen. Die Vertiefung auf einen spezifischen Teilbereich wie beispielsweise Kinderkrankenpflege oder Altenpflege erfolgt in Zukunft erst im Rahmen der praktischen Ausbildung.

Einheitliche Berufsausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau

Die neue Fachkraftausbildung führt über einen dreijährigen Vollzeitlehrgang oder eine fünfjährige Teilzeitausbildung zum Berufsabschluss. Im Sinne der Einführung eines einheitlichen Berufsbildes vermittelt die Grundausbildung facheinschlägiges Wissen in allen Tätigkeitsbereichen der Pflege, welche sowohl die Akutpflege und die Kinderkrankenpflege als auch die Langzeitpflege im stationären und ambulanten Bereich umfasst.

Neben dem Unterricht an den Pflegeschulen ist eine praktische Ausbildung vorgesehen, welche verpflichtende Einsätze in unterschiedlichen Einrichtungen beinhaltet und überwiegend auf Basis eines Ausbildungsvertrages bei einem Ausbildungsträger erfolgt. Im Zuge dieser praktischen Ausbildungstätigkeit haben die Auszubildenden die Möglichkeit, einen Pflegeschwerpunkt zu wählen, welcher als Vertiefungseinsatz auf dem Zeugnis vermerkt ist. Ehe die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ geführt werden darf, ist eine staatliche Abschlussprüfung zu absolvieren. Da das Schulgeld mit dem neuen Pflegeberufsgesetz entfällt, ist die Pflegeausbildung für die Auszubildenden kostenfrei, welche überdies eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen.

Pflegestudium auf Hochschulebene

Als Ergänzung zur Berufsausbildung regelt der Gesetzgeber ein Pflegestudium auf Hochschulebene, um weitere Zielgruppen anzusprechen. Diese universell ausgerichtete Hochschulausbildung bereitet ebenso wie die Berufsausbildung auf die Tätigkeit in allen Arbeitsbereichen der Pflege vor, wodurch sich breit gefächerte Karrierechancen ergeben. Nach Abschluss dieses mindestens dreijährigen Studiums erhalten die Absolventen einen akademischen Grad, welchen sie in Kombination mit der Berufsbezeichnung führen.