Viele Erwachsene bilden sich weiter, um auf der Karriereleiter voranzukommen oder einen beruflichen Neuanfang zu wagen. Die Kosten für absolvierte Lehrgänge und Kursprogramme sind mitunter enorm. Um die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer zu fördern, gibt es aber bereits seit Jahren verschiedene Möglichkeiten, sich bei der Finanzierung durch Förderungen in der Erwachsenenbildung unterstützen zu lassen:

  • Meister-BAföG nach dem AFBG
  • Bildungsgutschein
  • Prämiengutschein
  • Bildungsurlaub

Meister-BAföG nach dem AFBG

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben Arbeitnehmer, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung auf Meisterebene anstreben, einen Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Förderung. Dieses sogenannte Meister-BAföG richtet sich an Fachkräfte, welche beispielsweise eine Weiterbildung zum Meister, Betriebswirt, Fachwirt, Erzieher oder Techniker absolvieren. Insgesamt sind 724 verschiedene Fortbildungsprogramme mit einem Mindestumfang von 400 Unterrichtsstunden förderbar.

Die Bezugsberechtigten erhalten Förderungen für absolvierte Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Es gibt einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag zu den Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen auch einen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt (Beträge gültig ab 1. August 2016):

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis 15.000 Euro
  • Meisterstück: bis 2.000 Euro
  • Unterhaltsbeitrag pro Monat: 786 bis 1473 Euro

Diese Förderleistungen bekommt der Geförderte teilweise als finanziellen Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges KfW-Darlehen, das nach einer zinsfreien Phase binnen einer bestimmten Zeit zurückgezahlt werden muss.

Bildungsgutschein

Die Inhaber eines Bildungsgutscheins nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erhalten eine schriftliche Zusicherung, dass die Kosten für die Absolvierung ihrer Weiterbildung vom Kostenträger übernommen werden. Diese Förderungsmaßnahme ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, auf welches der Antragsteller keinen Rechtsanspruch hat. Vielmehr prüft und entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, ob der Bildungsgutschein im Einzelfall auszustellen ist. Der Antragsteller kann einen Bildungsgutschein nur dann bekommen, wenn die Weiterbildung erforderlich ist, um:

  • den arbeitslosen Antragsteller wieder in das Berufsleben einzugliedern oder
  • um eine drohende Arbeitslosigkeit des Antragstellers zu verhindern oder
  • um den Arbeitsplatz des Antragstellers durch Nachholen eines fehlenden Bildungsabschlusses zu sichern.

Zudem prüft der Entscheidungsträger die Notwendigkeit der Weiterbildung anhand der konkreten Bedingungen des Arbeitsmarktes. Bei positiver Entscheidung erhält der Antragsteller einen Bildungsgutschein, welcher das angestrebte Bildungsziel und die gewünschte Qualifikation festlegt. Förderbar sind Lehrgänge, welche von zertifizierten Bildungsträgern angeboten werden. Der Inhaber kann seinen Gutschein innerhalb einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten bei der Absolvierung einer geeigneten Weiterbildungsmaßnahme einlösen, wobei je nach Einzelfall folgende Kosten finanziert werden können:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten

Prämiengutschein

Eine staatliche Unterstützung zur Weiterbildung gibt es in Form der Bildungsprämie, welche sich aus dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen zusammensetzt.

Im Rahmen des Prämiengutscheines finanziert der Staat 50 Prozent der Kursausgaben, wobei sich die Veranstaltungsgebühr auf maximal 1.000 Euro belaufen darf. Der Prämiengutschein ist somit auf einen Maximalbetrag von 500 Euro beschränkt und kann alle zwei Kalenderjahre in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind nur individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, welche nicht der Arbeitgeber bezahlt. Ein Prämiengutschein ist an folgende Voraussetzungen gekoppelt:

  • Vollendung des 25.Lebensjahres
  • Erwerbstätigkeit im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche oder Eltern- bzw. Pflegeteilzeit
  • das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt maximal bei 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Absolvierung eines Beratungsgespräches in einer der Bildungsprämienberatungsstellen

Bildungsurlaub

In der Mehrzahl der deutschen Bundesländer haben Arbeitnehmer einen gesetzlich normierten Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können daher zusätzlich zum klassischen Erholungsurlaub eine sogenannte Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die genauen Modalitäten unterliegen den gesetzlichen Regelungen der einzelnen Länder, weshalb es länderspezifische Unterschiede gibt. Auch in Tarifverträgen finden sich dazu oftmals Regelungen. Teilweise gibt es so bis zu zehn Tage zusätzlichen Urlaub, der für Weiterbildungen genutzt werden kann.