Von Prämien, Stipendien und Krediten
In Zeiten der Globalisierung und Vereinheitlichung von Lehrinhalten führt an ständiger Weiterbildung kein Weg vorbei! Ohne weiterführende Qualifikation ist der Weg auf der Karriereleiter sehr schnell vorbei und die höchste Stufe erreicht. Aber nicht nur für den Aufstieg, auch für eine erfolgreiche Bewerbung auf vakante Stellen sind zusätzliche Zertifikate wichtig.

Weiterbildung hat viele Gesichter
Am bekanntesten ist wohl das Fernstudium. Hier kann ein Hochschulabschluss ohne Präsenzpflicht erworben werden. Optional in Teilzeit oder Vollzeit. Ebenfalls sehr bekannt ist die Meisterschulung. Auch hier gibt es zwei Zeitmodelle zur Auswahl. Für viele Ausgelernte in technischen Berufen ist eine Weiterbildung zum Techniker eine lohnenswerte Maßnahme.
Aber auch Kurse zu Sprachkenntnissen, EDV Schulungen, eventuell zu spezifischen Softwareprogrammen sowie zertifizierte Kurse im Bereich Personal und Work Life Balance zählen als Weiterbildung.
Die Kurse können außerbetrieblich oder auch innerbetrieblich stattfinden.
Für Auszubildende besteht die Möglichkeit, sich parallel zu den Lehrjahren in einem verwandten Bereich weiterzubilden.
Arbeitslose haben die Möglichkeit, einen Schul- oder Berufsabschluss nachzuholen oder können sich bei drohender Arbeitslosigkeit um eine Umschulung bemühen. Sicher kann Weiterbildung auch meinen, sich ein zweites Standbein aufzubauen. Die Möglichkeiten sind vielzählig.

Weiterbildung finanzieren

Weiterbildung kostet Geld. Als Student, Auszubildender oder Arbeitsloser ist es fast unmöglich, das Vorhaben in Eigenregie zu finanzieren. Im Folgenden werden mögliche Finanzierungshilfen vorgestellt. Kredite von Banken, die speziell auf die Bedürfnisse von Weiterbildung zugeschnitten sind, Projekte vom Bund und den Ländern sowie Möglichkeiten, die Arbeitgeber haben, ihre Mitarbeiter zu unterstützen.

Finanzierung in jeder Lebenslage
Grundsätzlich gilt: Weiterbildung kann ohne Obergrenze in der Steuererklärung geltend gemacht werden! Und zwar werden die Kosten in der Anlage N als Werbekosten eingetragen. Bei Selbstständigen fällt Weiterbildung unter die Betriebsausgaben.

Tipp: Gerade wenn Übernachtungen und längere Anfahrten involviert sind, am besten einen Plan des Seminars und eine genaue Aufstellung der Kosten beilegen. Denn: Damit das Finanzamt die Weiterbildung anerkennt, muss ein straffer Zeitplan erkennbar sein.

Besonders Begabte:

Für Personen mit besonderen Leistungen, die mehr als zwei Jahre im Beruf stehen und noch nie studiert haben, besteht die Möglichkeit auf ein Aufstiegsstipendium. Dieses wird unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern gewährt. Außerdem gilt dies auch für junge Eltern.

Ähnlich funktioniert das Weiterbildungsstipendium. Dieses ist allerdings fachbezogen und ist limitiert bis zum 25. Lebensjahr.

Studium und Meister
Um die Endphase des Studiums (zwei Jahre) zu finanzieren, bieten Banken Bildungskredite an. Voraussetzung ist ein Lebensalter unter 36 Jahren und das Studieren im Vollzeitmodell. Vier Jahre nach Ende der Auszahlung beginnt die Rückzahlung.

Ebenfalls denkbar zur Finanzierung sind Abrufkredite und Ratenkredite.

Für die Schulung zum Meister gibt es ein spezielles Meisterbafög. Hier wird ein Teil rückzahlungsfrei gefördert und ein anderer Teil wird über ein Darlehn gedeckt. Dieses ist ein sehr zinsgünstiger Kredit.

Arbeitnehmer

Der Bund bietet unter dem Namen Spargutschein an, Geld aus der vermögenswirksamen Leistung zu entnehmen, um dieses für eine länger andauernde und kostenintensive Weiterbildungsmaßnahme zu verwenden.

Eine andere Option für kürzere Weiterbildungskurse ist der Prämiengutschein. Jeder Arbeitnehmer (und Arbeitslose sowie Selbstständige) können ihn alle zwei Jahre beim Arbeitsamt beantragen. Die Maßnahme darf nicht über 1000 Euro kosten. Die Hälfte wird dann übernommen.

Personen ohne Abschluss können im Rahmen von WeGebAU einen solchen nachholen. Das gilt sowohl für Schulabschlüsse als auch für berufsqualifizierende Abschlüsse.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu gewähren; es besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub; es können individuelle Absprachen zu entsprechenden Maßnahmen getroffen werden und desweiteren kann der Arbeitgeber Geld beim Bund beantragen.

Für kleine Unternehmen unter 250 Mitarbeitern besteht die Möglichkeit, von WEGebAU zu profitieren.

Welche Finanzierung ist die Beste?
Ein Patentrezept für die richtige Finanzierung gibt es nicht. Die richtige Wahl ist eine individuelle Frage, die das Abwägen von Möglichkeiten, Einbeziehung von Lebensumständen sowie der Bonität beinhaltet.
Kredite ermöglichen Zugang zu Bildung für durchschnittlich Begabte und sorgen für eine sorgenfreie Studienzeit. Leider muss bedacht werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, den Kredit nicht zurückzahlen zu können.
Hier muss eine umfassende Beratung stattfinden. Vielleicht reicht ein Abrufkredit oder ein Ratenkredit, die nur verwendet werden, wenn es nötig ist.

Unabhängig von der Finanzierung -Weiterbildung lohnt!