Die meisten Unternehmen kommen früher oder später in die Situation, dass sie grafische Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Hier stellt sich dann stets die grundsätzliche Frage, wie ein Grafikdesigner beschäftigt werden soll. Dies richtet sich vor allem nach dem erforderlichen Umfang.

Aufgaben eines Grafikdesigners

Ein Grafikdesigner kann im Unternehmen sehr vielfältige Aufgaben übernehmen, zum Beispiel:

  • Design von Verpackungsmaterialien
  • Entwurf von Werbematerial (z. B. Flyer, Prospekte, Werbeanzeigen, Displays)
  • Design von Websites und anderen Online-Angeboten
  • Entwurf eines Firmenlogos
  • Produktgestaltung

Grafiker beschäftigen: Drei Möglichkeiten

Benötigen Sie grafische Dienstleistungen, so gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Grafikdesigner zu beschäftigen:

Variante 1: Freiberuflicher Grafikdesigner

Möchten Sie grafische Arbeiten nur gelegentlich in Auftrag geben, lohnt es sich nicht, dafür eigens einen Grafikdesigner einzustellen. Sie können stattdessen auf einen freiberuflichen Grafiker zurückgreifen. Dies hat den Vorteil, dass keine dauerhafte Beschäftigung notwendig ist. Diese Variante eignet sich also beispielsweise auch für Kleinbetriebe.

Hinweis: Freiberufliche Grafikdesigner sind häufig in der Künstlersozialkasse pflichtversichert. Unabhängig davon, ob dies tatsächlich der Fall ist oder nicht, sind Sie bei der Beschäftigung eines freiberuflichen Grafikers verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu leisten. Diese beträgt für 2016 5,2 Prozent und für 2017 4,8 Prozent. Zu entrichten ist sie immer dann, wenn Sie nicht nur gelegentlich Aufträge vergeben. Diese Grenze ist überschritten, sobald Sie an Künstler jährlich Aufträge im Wert von mindestens 450 Euro vergeben. Einzubeziehen sind in diese Grenze auch Aufträge an andere Künstler (z. B. Texter, Musiker für Veranstaltungen).

Variante 2: Design-Dienste nutzen

Im Internet gibt es mittlerweile zahlreiche Anbieter, bei denen Sie Design-Leistungen online in Auftrag geben können, beispielsweise das Design eines Flyers. Für die Erstellung von Logos werden oftmals sogenannte Logo-Wettbewerbe ausgelobt, für die alle angemeldeten Nutzer Designvorschläge einreichen dürfen. Der Designer des ausgewählten Layouts erhält schließlich die Bezahlung. Wie das im Detail funktioniert, erklärt computerwoche.de. Die Künstlersozialabgabe übernimmt hier häufig der zwischengeschaltete Plattformbetreiber.

Tipp: Für einfachere Ansprüche gibt es auch die Möglichkeit, ohne Dienstleister auszukommen. So können Sie beispielsweise bei Gospaces ein Firmenlogo kostenlos erstellen, auch ohne eigene Grafikvorerfahrungen.

Variante 3: Grafiker fest einstellen

Benötigen Sie dauerhaft einen Grafiker, kommt natürlich auch eine Festanstellung in Frage. Je nach benötigtem Umfang kommt gegebenenfalls auch eine befristete Einstellung oder eine flexible Teilzeitanstellung in Frage. Wie viel ein Grafikdesigner in der Praxis kostet, kommt sehr auf die individuelle Situation an. Für einen Berufseinsteiger sollten Sie mit einem Bruttogehalt von 2.000 bis 2.500 Euro rechnen. Je nach Region, Berufs- und Agenturerfahrung kann das tatsächlich geforderte Gehalt aber auch um einiges höher ausfallen.

Einen eigenen Grafiker einzustellen hat den Vorteil, dass er bei Bedarf verfügbar ist und Sie nicht warten müssen, bis ein Freiberufler wieder freie Kapazitäten hat. Zudem entfällt hier natürlich das Thema Künstlersozialabgabe, weil der Grafiker dann ja ohne sozialversichert ist.