Erst wenige Tage ist der Beschluss des Bundeskabinetts alt: Zum 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn um immerhin 34 Cent pro Stunde erhöht. Dabei handelt es sich um die erste Erhöhung seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015.

Neuer Mindestlohn: 8,84 Euro pro Stunde

Bisher galt ein Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. Die Mindestlohnkommission orientierte sich bei der aktuellen Erhöhung am Tarifindex. Dieser gibt wieder, um wie viel sich die Tariflöhne in Deutschland seit 2015 gesteigert haben. Durchschnittlich erreichten die deutschen Arbeitnehmer seit Einführung des Mindestlohns eine Gehaltserhöhung um 3,2 Prozent. Auf den Mindestlohn umgelegt hätte dies einer Erhöhung auf 8,77 Euro (27 Cent) entsprochen.

Die Kommission hat allerdings auch einen eigenen Ermessensspielraum. Die Gewerkschaften hatten gefordert, dass auch die Tariferhöhung der Metall- und Elektrobranche bei der Festsetzung des neuen Mindestlohns berücksichtigt werden, was einer Erhöhung auf 8,87 Euro entspräche. Diesem Wunsch konnte zwar nicht entsprochen wurden, doch lautete der Kompromiss schließlich auf 8,84 Euro.

Überprüfung des Mindestlohns im zweijährigen Turnus

Die Mindestlohnkommission setzt sich aus jeweils drei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern, einem Vorsitzenden sowie zwei Wissenschaftlern zur Beratung zusammen. Diese Kommission hat die Aufgabe, alle zwei Jahre zu überprüfen, ob der festgelegte Mindestlohn noch zeitgemäß ist und angepasst werden muss. Bereits im Juni wurde die neue Lohnuntergrenze ab 2017 festgesetzt und nun durch die Regierung umgesetzt.