Eine Freistellung von Mitarbeitern bezeichnet in der Regel den Tatbestand, dass Mitarbeiter nicht mehr zur Arbeit erscheinen müssen, aber dennoch ihre Vergütung weiterhin erhalten. Dabei findet eine solche Freistellung in der Regel nach Ausspruch einer Kündigung statt. Die Freistellung kann dann widerruflich oder unwiderruflich erfolgen. In letzterem Fall zahlt der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr.

Es gibt aber auch Fälle während der normalen Beschäftigung, in denen Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt werden müssen.

Freistellung bei Stellensuche und Weiterbildung

Wurde der Arbeitnehmer gekündigt oder hat er selbst seine Kündigung eingereicht, so hat er Anspruch, sich der Stellensuche zu widmen. Gleiches gilt bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, bei einer Änderungskündigung oder einem Aufhebungsvertrag mit Auslauffrist. Die Freistellung aufgrund der Stellensuche muss der Arbeitgeber genehmigen, er kann sie nicht verweigern. Der Arbeitnehmer muss sein Gesuch auf Freistellung lediglich zwei Tage vorher stellen. Er erhält die Freistellung dabei nicht nur für Vorstellungsgespräche, sondern auch für Termine bei der Bundesagentur für Arbeit. Eine Anrechnung auf den Urlaubsanspruch erfolgt dabei nicht.

Ebenfalls kann eine Freistellung im Rahmen einer Weiterbildung erwirkt werden. Der so genannte Bildungsurlaub kann nur dann verweigert werden, wenn er tarifvertraglich ausgeschlossen wird.

Freistellung bei Schwangerschaft und Pflege Angehöriger

Während des Mutterschutzes muss eine entbindende Frau ebenfalls freigestellt werden. Auch bei Vorsorgeterminen, die nur innerhalb der Arbeitszeit stattfinden können, ist eine Freistellung zu gewähren. Gleiches gilt, wenn der Gesundheitszustand keine Ausübung der Arbeit mehr zulässt.

Ebenfalls kann eine Freistellung notwendig werden, wenn Angehörige gepflegt werden müssen und diese Freistellung nicht tarifvertraglich ausgeschlossen wird. Des Weiteren ist eine Freistellung für Betriebsratsmitglieder notwendig, ebenso wie bei der eigenen Hochzeit, einem Umzug oder Beerdigungen, sowie der Geburt des eigenen Kindes. Dann ist auch der Vater freizustellen.

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