Beruf und Freizeit unter einen Hut zu bringen ist nicht immer einfach. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um einen leitenden Posten handelt. Doch auch in der Urlaubszeit treten oftmals Engpässe auf, welche die Freizeitgestaltung schwieriger machen. Freizeit ist aber äußerst wichtig, um einen Ausgleich zu schaffen. Dieser Ausgleich dient vor allem dazu, dass der Arbeitnehmer die Akkus aufladen kann und voller Energie den stressigen Arbeitsalltag meistert.

Sport hilft, den Kopf freizubekommen

Sport ist für viele Arbeitnehmer besonders wichtig. So können sie sich einen Ausgleich schaffen, sich erholen und den Kopf freibekommen. Dabei steht Joggen ganz oben auf der Liste und ist besonders beliebt. Doch auch Fußball oder der Gang ins Fitnessstudio sind dabei nicht zu vergessen. Dass das für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist, haben mittlerweile auch viele Unternehmen erkannt. Immer mehr große Unternehmen richten daher kleine Fitnessräume ein, welche die Mitarbeiter in der Pause nutzen können. Doch auch kleinere Firmen bieten ihren Mitarbeitern oftmals Vergünstigungen in regionalen Fitnessstudios an, um diese dabei zu unterstützen einen Ausgleich in ihrer Freizeit zu schaffen. Diese betriebliche Gesundheitsförderung kommt nicht nur den Mitarbeitern zugute, sondern auch dem Unternehmen. Durch Sport ist nachweislich bewiesen, dass sich die Krankheitszeiten verringern und die Mitarbeiter zufriedener und ausgeglichener sind. Somit können sie konzentrierter arbeiten. Eine Studie, die 2016 von der BKK durchgeführt würde, belegt, dass Arbeitnehmer an ihr Limit kommen und immer häufiger krank sind. So waren es im Jahr 2015 im Durchschnitt 12 Tage, die ein/e Arbeitnehmer/in pro Jahr gefehlt hat. Dies ist ein Höchststand und die Tendenz ist weiter steigend.

  • bei psychischen Leiden (z. B. Burnout) und Rückenschmerzen stiegen die Fehltage um 13 Prozent
  • die Fehltage bei psychischen Leiden betragen 35 Tage pro Jahr – bei Krebs 32 Tage
  • mehr als jeder 5. Fehltag ist auf eine Muskel-Skelett-Erkrankung zurückzuführen
  • die meisten Mitarbeiter klagen über Schmerzen im Nacken- und Rückenbereich

Sport kann bei diesen Erkrankungen sehr hilfreich sein. Zum Einen wird die Nacken- und Rückenmuskulatur gestärkt und zum Anderen kann dieser hilfreich bei psychischen Krankheiten unterstützen. Wenn ein Arbeitgeber ein gutes und gesundes Betriebsklima schaffen möchte, kann er mit sportlichen Angeboten seinen Mitarbeitern und auch dem Unternehmen selbst einen großen Gefallen erweisen. Denn nicht immer kann nach der Arbeit der innere Schweinehund bekämpft werden, weil der Arbeitnehmer zu müde ist, um noch in den Sport zu gehen.

Gefährliche Sportarten werden immer beliebter

Auch die gefährlichen Sportarten, wie Kickboxen, Amateurboxen oder auch Drachenfliegen werden immer beliebter. Dabei wurde jedoch zumindest Stand heute nur Kickboxen als gefährliche Sportart eingestuft. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei einer Verletzung kein Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung besteht, weil allein das Ausüben einer gefährlichen Sportart schon ein Verschulden darstellt. Amateurboxen oder Drachenfliegen hingegen wurden vom Arbeitsgericht nicht als gefährlich eingestuft und somit sind die Entgeltfortzahlungen nicht gefährdet, sofern der Arbeitnehmer die Verletzung nicht selbst verschuldet hat. Ein eigenes Verschulden liegt etwa dann vor, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise als Skianfänger die „schwarze“ Piste befährt oder ein Kletterneuling direkt an steilen Felswänden sein Können unter Beweis stellen möchte. Aber auch wenn leichtsinnig gehandelt wird und zum Beispiel beim Fußball keine Schienbeinschoner oder beim Mountainbikefahren kein Helm getragen wird, kann dem Arbeitnehmer fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, was zu Problemen bei der Entgeltfortzahlung führen kann.

Trotzdem ist es einem Arbeitgeber nicht gestattet, dem Mitarbeiter den Sport zu verbieten. Der Arbeitgeber darf nicht in die Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers eingreifen und ihm vorschreiben, welche Sportarten er ausüben darf und welche nicht. Auch wenn das zur Folge hat, dass der Arbeitnehmer öfter wegen Verletzungen ausfällt. Auch einen Abenteuerurlaub kann der Arbeitgeber nicht verbieten. Anders sieht es bei Kündigungen aus, wo es durchaus möglich ist einem Arbeitnehmer zu kündigen, wenn er ständig Verletzungen hat die zu Fehlzeiten führen. Schließlich stellt ein  wegen Krankheiten nicht anwesender Mitarbeiter für das Unternehmen eine wirtschaftliche Belastung dar. Dennoch muss in der Regel letztendlich oft ein Gericht über spezielle Sachverhalte entscheiden.

Fest steht jedoch, dass  die Freizeitgestaltung wichtig für den Beruf sein kann. Nicht nur, weil sich der Arbeitnehmer damit auspowern und der Gesundheit etwas Gutes tun kann, sondern auch zur Vermeidung von  Fehlzeiten und Krankheitstagen. Denn in zahlreichen Studien ist belegt, dass Sport nicht Mord ist, sondern für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen förderlich ist.