Jedes Jahr ist es erneut Thema in vielen Betrieben: Wie läuft das eigentlich mit dem Urlaub an Weihnachten, Silvester und Neujahr? Rund um die Feiertage und den Jahreswechsel ranken sich zahlreiche hartnäckige Mythen. Doch wann müssen die Arbeitnehmer eigentlich Urlaub nehmen und wann haben sie ohnehin frei?

Weihnachten und Silvester: Die Feiertage

Grundsätzlich gilt wie an allen anderen Tagen des Jahres auch: Ist es kein Feiertag, so muss der Arbeitnehmer dafür Urlaub einreichen, wenn er freihaben möchte. Dies verteilt sich auf die Tage von Weihnachten bis Neujahr folgendermaßen:

  • 24. Dezember / Heiligabend: normaler Arbeitstag
  • 25. Dezember / 1. Weihnachtsfeiertag: Feiertag
  • 26. Dezember / 2. Weihnachtsfeiertag: Feiertag
  • 27. – 30. Dezember: normaler Arbeitstag
  • 31. Dezember / Silvester: normaler Arbeitstag
  • 1. Januar / Neujahr: Feiertag

Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich für Heiligabend, die Tage vom 27. bis 30. Dezember und für Silvester Urlaub nehmen müssen.

Hinweis: Im Jahr 2016 gibt es eine Sonderkonstellation, weil Heiligabend und Silvester jeweils auf einen Samstag fallen. In diesem Fall müssen nur jene Arbeitnehmer Urlaub nehmen, die eine Sechs-Tage-Woche arbeiten. Alle anderen haben samstags ohnehin frei.

Halbe Urlaubstage: Gibt es einen Rechtsanspruch?

In vielen Betrieben ist es üblich, dass die Arbeitnehmer zu Heiligabend und Silvester jeweils einen halben Arbeitstag geschenkt bekommen, denn sie müssen nur einen halben Urlaubstag nehmen. Dies ist eine Besonderheit in der Praxis, da es rein rechtlich gesehen halbe Urlaubstage gar nicht gibt. Das Bundesurlaubsgesetz sieht sie nicht vor. Das bedeutet:

  • Schenkt der Arbeitgeber jeweils einen halben Urlaubstag her, so brauchen die Arbeitnehmer nur einen einzigen Urlaubstag, um Heiligabend und Silvester frei zu nehmen.
  • Der Arbeitnehmer hat darauf keinen Rechtsanspruch. Gibt es keine individuelle oder Branchenregelung, so muss er auch für Heiligabend und Silvester ganze Urlaubstage nehmen.
  • Reicht er nur einen Urlaubsantrag für einen halben Tag ein, so muss er genau genommen den halben Tag arbeiten oder der Arbeitgeber darf einen ganzen Urlaubstag abziehen, wenn es keine entsprechende Regelung gibt.

Regelungen zum Urlaub an diesen speziellen Tagen liefern sehr häufig Tarifverträge, aber auch in Betriebsvereinbarungen oder sogar in Arbeitsverträgen können entsprechende Regelungen zu finden sein.

Arbeit an Heiligabend oder Silvester: Der Arbeitgeber entscheidet

Der Urlaubsantrag für Heiligabend oder Silvester ist keine reine Formsache. Wie bei jedem anderen Urlaubsverlangen auch kann der Arbeitgeber hier weitgehend frei entscheiden, wer frei bekommt und wer nicht. Diese Frage stellt sich insbesondere in Betrieben, in denen der Alltag zwischen den Jahren ganz normal weiterläuft (z. B. im Einzelhandel).

Wer Urlaub bekommt, sollte sich nach sozialen Gesichtspunkten richten und unnötige Härten vermeiden. Allerdings spielen auch die Regelungen der Vorjahre eine Rolle. Hatten beispielsweise Eltern schon mehrere Jahre in Folge frei, so kann es passieren, dass auch sie einmal an diesen Tagen arbeiten müssen, damit ihre Kollegen Urlaub machen können.