Bereits Schüler kommen bei Antritt eines Nebenjobs häufig zu der Erkenntnis, dass der Arbeitgeber das Gehalt überweisen möchte und Barzahlungen ablehnt. Für spätere BAföG-Zahlungen während des Studiums muss ebenfalls ein Girokonto vorhanden sein. Wer stattdessen eine Ausbildung beginnt, muss dem Ausbildungsbetrieb seine Bankverbindung mitteilen. Aber auch diejenigen, welche direkt eine berufliche Tätigkeit beginnen, kommen um ein Bankkonto nicht umhin. Das klassische Girokonto lässt normalerweise Überziehungen. In einigen Fällen sind diese aber nicht zulässig. Um jede Möglichkeit dazu auszuschließen, sieht der Gesetzgeber dafür sogar juristische Regelungen vor.
Das Guthabenkonto
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Deutschland keinen Kredit aufnehmen. Dazu zählt auch die Option, mit einer EC-Karte im Einzelhandel zu bezahlen, ohne, dass der Kunde ausreichend Deckung auf dem Konto besitzt. Girokonten für Jugendliche dürfen daher grundsätzlich nur als Guthabenkonto geführt werden. Es gibt allerdings auch einen Personenkreis, der ebenfalls kein klassisches Girokonto seitens der Bank erhält. Dazu zählen Verbraucher mit schlechter Schufa oder einer anhängigen privaten Insolvenz. Seit dem Jahr 2016 müssen Banken grundsätzlich für jeden ein Guthabenkonto, das „Konto für jedermann“ oder auch als „Bürgerkonto“ bezeichnet, eröffnen. Für den Verbraucher bedeutet dies allerdings, dass er bei der Auswahl des Kontos sehr sorgfältig vorgehen muss. Die Preisspanne der monatlichen Kontoführungsgebühr klafft weit auseinander. In einigen Fällen verlangen die Institute sogar eine Gebühr für die Kontoeröffnung. Fachportale wie girokonto-ohne-schufa.de zeigen auf, welche Anbieter am empfehlenswertesten sind.
Kreditkarte ja oder nein?
Die Frage nach einem Girokonto, auch bei schwacher Schufa oder Minderjährigkeit, lässt sich durch einen Kontovergleich leicht beantworten, niemand muss ohne Konto auskommen. Die Direktbanken bieten in Zusammenhang mit kostenlosen klassischen Girokonten auch kostenlose Kreditkarten an. Wer allerdings auf ein solches Konto verzichten muss, steht vor der Frage, wie er die Bequemlichkeit des bargeldlosen Bezahlens mittels Kreditkarte nutzen kann. Auch für diesen Fall bietet sich inzwischen eine Lösung. Prepaid-Kreditkarten bieten alle Vorzüge des Plastikgeldes, unterscheiden sich aber in einer Beziehung. Analog zu einer Handykarte muss der Besitzer erst ein Guthaben aufladen, um dieses dann einsetzen zu können. Diese Karten sind nicht mit einem Kreditrahmen ausgestattet und lassen Verfügungen nur in Höhe des Guthabens zu. Der Vorteil ist, dass auch schon Jugendliche eine solche Karte nutzen können. Viele der Anbieter, die günstige Guthabenkonten bereithalten, bieten auch Prepaid-Karten mit niedriger Jahresgebühr an. Völlig gebührenfrei sind allerdings Konto und Karte nicht zu haben, da für die Banken und Kartenherausgeber die Einnahmequelle der Zinsen, sei es aus Kontoüberziehung, sei es aus Ratenzahlung des offenen Kreditkartensaldos entfällt.
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