Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg musste entscheiden, ob eine Kündigung aufgrund scharfer Kritik am Arbeitgeber gerechtfertigt ist.

Kritik öffentlich sichtbar im Internet

Im betreffenden Fall äußerte der Arbeitnehmer in einem Internetforum öffentlich sichtbar harsche Kritik am Arbeitgeber. Unter anderem warf er ihm eine „verschärfte Ausbeutung“, sowie eine „menschenverachtende Jagd auf Kranke“ vor. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, sprach er eine Kündigung aus.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung, das LAG Baden-Württemberg entschied am 10.02.2010 (Aktenzeichen: 2 Sa 59/09), dass die Äußerungen des Arbeitnehmers im Rahmen der freien Meinungsäußerung lägen. Eine Kündigung sei in diesem Einzelfall nicht wirksam. Auch der Antrag auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung wurde vom Gericht abgelehnt. Das Arbeitsverhältnis könne, nach gründlicher Abwägung aller Interessen, durchaus fortgesetzt werden.

Lesen Sie mehr zum Thema bei Rüdiger Helm, beim RA für Arbeitsrecht Berlin und im Blog Beck.