Betriebliche Sozialleistungen sind ein wichtiges Instrument in der Mitarbeitermotivation und Personalbindung. Sie werden einerseits gesetzlich vorgeschrieben, hierzu zählen die Sozialversicherungsbeiträge, andererseits tariflich und arbeitsvertraglich festgelegt. Besonders häufig werden hierbei Urlaubsgelder, ein 13. Monatsgehalt oder Betriebsrenten angeboten.

Auch Erfolgsbeteiligungen sind häufig zu finden. Sie basieren vor allem auf dem Unternehmenserfolg, so dass ein zusätzlicher Anreiz für die Mitarbeiter besteht, dem Unternehmen zum Erfolg zu verhelfen. Doch damit sind die betrieblichen Sozialleistungen noch lange nicht ausgeschöpft.

Weitere betriebliche Sozialleistungen

Typische weitere betriebliche Sozialleistungen sind etwa Belegschaftsaktien, die die Mitarbeiter erwerben oder die sie erhalten, wenn sie eine bestimmte Zeit im Unternehmen tätig waren. Durch diese Aktien werden die Mitarbeiter unmittelbar am Erfolg des Unternehmens beteiligt, was einerseits die Motivation für bessere Leistungen, andererseits die Bindung an das Unternehmen steigert.

Ebenfalls werden Personalrabatte für den Kauf von Waren des Unternehmens gewährt. Weit verbreitet sind auch Essenszuschüsse oder betriebseigene Kantinen, in denen Mittagessen in großer Auswahl und zu vergünstigten Preisen zur Verfügung gestellt werden. Selbst ein Arbeitgeberdarlehen mit vergünstigten Zinskonditionen ist möglich. Der Betriebskindergarten ermöglicht es dagegen, die Fehlzeiten zu verringern.

Ziele der betrieblichen Sozialleistungen

Ziel der betrieblichen Sozialleistungen ist es vorrangig, die Mitarbeitermotivation zu erhöhen, so dass auch die Produktivität im Unternehmen gesteigert werden kann. Hierbei kommt es auf die richtige Mischung betrieblicher Sozialleistungen an. Sie sollten sich nicht nur auf finanzielle Anreize beschränken, sondern ebenso auf menschliche Werte. So können das betriebliche Vorschlagswesen oder ein regelmäßiges Feedback die Motivation ebenfalls erhöhen.
Wichtig für Unternehmen: Selbst wenn die freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen zunächst nur freiwillig gewährt werden, können sie schnell zur Verpflichtung werden. Das Stichwort lautet betriebliche Übung. Deshalb sollten Arbeitgeber hier auf klare Definitionen setzen.

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