Neben den Bewerbungsunterlagen gilt das Vorstellungsgespräch mit einem Bewerber als wichtigste Entscheidungsgrundlage, ob es zur Einstellung kommt oder nicht. Der Bewerber ist bemüht, einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen, der Arbeitgeber will möglichst viele Informationen zum Bewerber erhalten, um so feststellen zu können, ob er ins Team passen wird. Allerdings besteht rechtlich mitunter die eine oder andere Unsicherheit, was zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch sind.
Als zulässig gelten grundsätzlich alle Fragen, die in direktem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Das sind Fragen nach der schulischen und beruflichen Laufbahn, nach evtl. Fortbildungen oder Auslandsaufenthalten, aber auch nach Arbeitsunterbrechungen und warum die letzte Tätigkeit beendet wurde.
Generell unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch
Sehr persönliche Fragen im Vorstellungsgespräch können generell unzulässig sein. Dies betrifft insbesondere die Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft. Da nur Frauen schwanger werden können, ist diese Frage rein geschlechtsspezifisch und wird als Diskriminierung angesehen. Im Rahmen des AGG ist diese Frage deshalb generell unzulässig, Bewerber dürfen auf diese Frage auch bewusst falsche Antworten geben.
Gleiches gilt für Fragen nach den sexuellen Vorlieben. Diese betreffen das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers und haben nichts mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun.
Teilweise zulässige Fragen
Obwohl andere Fragen im Vorstellungsgespräch ebenfalls als unzulässig gelten, sind sie in manchen Bereichen erlaubt. Das gilt für die Frage nach der Schwerbehinderung, wenn die angebotene Stelle aufgrund dieser nicht ausgeübt werden kann. Ebenfalls kann die Frage nach der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft erlaubt sein, wenn damit eine evtl. Tarifbindung überprüft wird.
Die Frage nach dem Gesundheitszustand, insbesondere einer HIV-Infektion ist dann erlaubt, wenn es um eine Stelle in Heil- und Pflegeberufen geht. Auch nach dem religiösen Glauben kann gefragt werden, sofern ein kirchlicher Träger der Arbeitgeber ist. Gleiches gilt für die Frage nach der Parteizugehörigkeit, wenn die Partei Arbeitgeber wird.
Lesen Sie mehr zu Fragen im Vorstellungsgespräch beim Westaflex-Forum, beim Blog.Careerbuilder und bei Berufebilder.
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