Die Zeiten, in denen ausschließlich Mütter in Karenz gegangen sind, gehören der Vergangenheit an. In Deutschland nutzen immer mehr Väter ihren Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Allerdings wählen männliche Arbeitnehmer in der Regel nur eine kurze Bezugsdauer, sodass die Arbeitgeber mit einer schnellen Rückkehr an den gewohnten Arbeitsplatz rechnen können.

Steigender Väteranteil beim Elterngeld im Jahr 2016

Im Vorjahr ließen sich in Deutschland insgesamt 364.853 Väter Elterngeld ausbezahlen. Dies entspricht laut der Elterngeld-Statistik 2016 einem Anstieg von fast zwölf Prozent. Die erhobenen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen zudem von einem durchschnittlichen Väteranteil von rund 22 Prozent auf Bundesebene. Spitzenreiter ist das Bundesland Sachsen mit einem Wert von 26,5 Prozent. Der Großteil der Elterngeldbezieher entfällt nach wie vor auf die Mütter. Im Jahr 2016 bezogen rund 1,28 Millionen Frauen Elterngeld.

Väter beziehen Elterngeld für eine kurze Bezugsdauer

Bei den Vätern fällt die relative kurze Bezugsdauer auf, die seit der eingeführten Wahlmöglichkeit zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus leicht angestiegen ist. Demnach beanspruchten Väter das Elterngeld für 3,5 Monate, Frauen für 13,3 Monate. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Männer liegt damit deutlich unter dem Maximalwert, der bei der Basiselterngeld-Variante 14 Monate beträgt. Wer sich für das neu eingeführte Elterngeld Plus entscheidet, kann dieses Ersatzeinkommen für bis zu 32 Monate beziehen, falls beide Elternteile den Anspruch wahrnehmen.

Wie Arbeitgeber mit elterngeldbeziehenden Vätern umgehen

Der Trend, dass immer mehr Väter Elterngeld beanspruchen, hat Auswirkungen auf die Arbeitgeber. Wenn ein Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, muss er seinen Chef darüber informieren, in welchem Zeitraum er dieses Angebot nutzt. Dieser Antrag ist sieben Wochen vor dem Antrittstermin vorzulegen.

Das ausbezahlte Elterngeld ersetzt während der Bezugsdauer das Einkommen. Allerdings können Arbeitnehmer in Betrieben, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, eine Teilzeitarbeitsstelle einfordern. Diesem Wunsch muss der Arbeitgeber entsprechen, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Arbeitnehmer ist seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt
  • Teilzeitarbeit erstreckt sich auf mindestens zwölf Monate
  • Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 15 und maximal 30 Wochenstunden
  • keine entgegenstehenden, dringenden betrieblichen Gründe

Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber dem betroffenen Vater nicht kündigen, zumal ein Sonderkündigungsschutz greift, der bereits acht Wochen vor dem Antritt der Elternzeit in Kraft tritt. Nach der Rückkehr in den Betrieb muss er seinem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz anbieten, der hinsichtlich des Einkommens und der Arbeitszeit dem ursprünglichen Tätigungsfeld gleichwertig ist.