Das Bundesarbeitsgericht musste in einem Fall entscheiden, in dem es um eine Befristung ging, die so nicht unstrittig war.

Der Fall im Überblick

Im besagten Fall wurde ein Arbeitnehmer befristet eingestellt. Als Grund für die Befristung gab der Arbeitgeber an, dass der Bedarf an einer Arbeitskraft für die besagte Stelle nur vorübergehend sei. Allerdings wurde der Arbeitnehmer nicht mit vorübergehend anfallenden, sondern ständig anfallenden Aufgaben betraut. Er wandte sich an das Gericht, um die Rechtmäßigkeit der Befristung überprüfen zu lassen.

BAG entschied überraschend

In seinem Urteil vom 17.03.2010 entschied das BAG unter dem Aktenzeichen 7 AZR 640/08, dass die Befristung nicht rechtens sei. Im besagten Fall waren die dauerhaft anfallenden Aufgaben durch das Stammpersonal nicht zu erfüllen. Das Unternehmen wählte die Stammbelegschaft zu knapp aus. Dadurch entfalle der Befristungsgrund und das Arbeitsverhältnis sei als unbefristet anzusehen.

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