Bildrechte: Flickr Handshake – Men Amtec Staffing CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

In einem vorangegangenen Artikel wurde bereits festgestellt, dass betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber sinnvoll sind. Letztere profitieren von einem zusätzlichen Asset für die erfolgreiche Personalgewinnung, was ihnen gegenüber der Konkurrenz einen großen Wettbewerbsvorteil verschafft. Denn laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bieten nur circa 15 Prozent der Arbeitgeber in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in ihren Arbeitsverträgen an. Dabei hält die sonst weithin eher als kostspielig empfundene Versicherung in ihrer betrieblichen Variante einige Vorzüge für alle Beteiligten bereit.

Unternehmer sollten sich vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Angestellten eingehend informieren. Denn eine betriebliche BU muss den gleichen Anforderungen gerecht werden wie eine individuelle Absicherung.

Das muss die Police

Dass der Versicherer ab einer Ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent zahlt, ist inzwischen der Standard in jedem guten Vertragsangebot. Was die zu zahlenden Prämien anbelangt, gilt immer die Faustregel: Mindestens 75 Prozent des Nettoeinkommens absichern, besser mehr. Dank staatlicher Unterstützung fallen die Beiträge in der Regel niedriger aus als bei einer Individualversicherung, da weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Sozialabgaben oder Lohnsteuer auf die Versicherung entrichten müssen. Die Vertragslaufzeit sollte grundsätzlich bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gehen, bei nach 1964 geborenen Angestellten wäre dies das 67. Lebensjahr. Für solch einen langen Zeitraum sollten Unternehmer zudem eine Rentendynamik von 2 bis 5 Prozent einkalkulieren, um die Inflation der Lebenshaltungskosten zu kompensieren.

Wichtig ist auch, dass die ausgewählte Police eine „sofortige Absicherung ohne Wartezeit“ beinhaltet. Durch diese Klausel sind neue Arbeitskräfte vom ersten Tag an abgesichert. (hier ist oft auch vom „vorläufigen Versicherungsschutz“ die Rede). Wichtig für Expats und Mitarbeiter, die häufig auf Geschäftsreise sind, ist zudem ein weltweiter Versicherungsschutz.

Für Angestellte sind zudem folgende Punkte besonders von Belang:

  • die rückwirkende Anerkennung und Leistung im Versicherungsfall;
  • ein möglichst kurzer Prognosezeitraum (am besten 6 Monate, denn viele Ärzte lassen sich nicht gern darauf ein, eine Berufsunfähigkeit gleich für mehrere Jahre zu bescheinigen);
  • der Verzicht auf eine abstrakte Verweisbarkeit (was bedeutet, dass der Versicherer den Angestellten nicht auf einen anderen Job verweist, den er trotz Berufsunfähigkeit noch ausführen könnte);
  • der Verzicht auf eine Arztanordnungsklausel (durch die der Versicherte im Leistungsfall sonst dazu gezwungen wäre, jegliche vom Arzt verordnete Behandlungsmethoden anstandslos über sich ergehen zu lassen, um seine Rente zu erhalten).