Das Arbeitsgericht Cottbus hatte es jüngst mit einem Fall zu tun, bei dem eine Kündigung aufgrund zu hoher Spesenabrechnungen erfolgen sollte.

Die Spesenabrechnungen wurden anerkannt

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mitarbeiter Spesenabrechnungen eingereicht. Dabei waren Pausen- und andere Abwesenheitszeiten je auf eine halbe bzw. eine ganze Stunde aufgerundet. Über viele Jahre hinweg wurden diese Abrechnungen vom Unternehmen bezahlt, eine genaue Prüfung fand nicht statt. Erst Jahre später schaute man sich die Spesenabrechnungen genauer an und stellte fest, dass der Mitarbeiter seine Abrechnungen stets so aufgerundet hatte, dass es ihm zum Vorteil wurde. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus.

Arbeitsgericht Cottbus stellte sich auf die Seite des Mitarbeiters

Mit Urteil vom 27.01.2010 entschied das Arbeitsgericht Cottbus unter dem Aktenzeichen 7 Ca 868/09, dass die Kündigung unwirksam sei. Zunächst hätte der Arbeitgeber eine minutengenaue Abrechnung verlangen müssen. Da dies nicht geschehen sei und die Spesenabrechnungen stets anstandslos bezahlt wurden, sei die Kündigung nicht gerechtfertigt.

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