Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich in einem Fall zu entscheiden, in dem es um Altersdiskriminierung ging.

Junger Mitarbeiter gesucht

Im zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein 52-jähriger Anwalt auf eine Stellenausschreibung in einer juristischen Fachzeitschrift. Dort wurde ausdrücklich „ein/e junge/r, engagierte/r Volljurist / -in“ gesucht. Die Stelle wurde jedoch an eine 33-jährige Anwältin vergeben. Der Bewerber klagte daraufhin auf 25.000 Euro Entschädigung, sowie einen Schadenersatz in Höhe von einem Jahresgehalt, weil er der Meinung war, die Stelle aufgrund seines Alters nicht bekommen zu haben.

Die Gerichte entschieden

Vor dem Arbeitsgericht wurde entschieden, dass der Kläger ein Monatsgehalt als Entschädigung erhalten sollte. Das Urteil wurde vom Landesarbeitsgericht bestätigt, woraufhin es vor dem Bundesarbeitsgericht landete. Mit Urteil vom 19.08.2010 unter dem Aktenzeichen 8 AZR 530/09 schloss sich auch das BAG diesem Urteil an. Auch in Stellenanzeigen müsse auf eine altersneutrale Ausschreibung geachtet werden. Ausnahmen gelten nur bei einer gerechtfertigten Alterseinschränkung nach § 10 AGG. Allerdings wurde der Schadenersatz abgelehnt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Kläger die Stelle erhalten hätte, wäre er jünger  gewesen.

Lesen Sie mehr zur Altersdiskriminierung bei YuccaTreePost, bei Hartz IV in Gelsenkirchen und bei Just@Publicum.