Sabbaticals sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Manche Arbeitnehmer möchten sich für einige Monate oder für ein Jahr eine Auszeit von ihren beruflichen Verpflichtungen nehmen. Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, ein solches Sabbatical zu organisieren und den betroffenen Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen:
- unbezahlte Freistellung
- Abbau von Urlaub und Überstunden
- angesammeltes Guthaben auf einem Langzeitkonto nutzen
- vorgelagerte Vollzeitbeschäftigung mit Teilzeitbezahlung
Unbezahlte Freistellung
Ein Sabbatical in Form einer unbezahlten Freistellung ist jene Variante, die sich einfach umsetzen lässt und vor allem bei kürzeren Auszeiten von wenigen Monaten als unkompliziert gilt. Der Mitarbeiter nimmt sich Urlaub, sodass das Arbeitsverhältnis für die vereinbarte Zeitspanne ruht. Wenn diese unbezahlte Freistellung länger als vier Wochen dauert, leistet der Arbeitgeber mit Ablauf dieser Frist keine Versicherungsbeiträge mehr. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer rechtzeitig beim Versicherungsträger abgemeldet werden. Der Arbeitgeber zahlt während des Sabbaticals kein Gehalt aus.
Abbau von Überstunden und Urlaub
Viele Arbeitnehmer leisten über ihre Arbeitszeit hinaus Überstunden und haben zudem überzählige Urlaubstage, die auf ihren Zeitwertkonten gespeichert sind. Sie können diese Überstunden und den nicht in Anspruch genommenen Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber über ein Sabbatical abbauen. Allerdings muss der Arbeitgeber darauf achten, dass bei der Leistung von Überstunden die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Guthaben auf Langzeitarbeitskonten nutzen
Viele größere Unternehmen richten für ihre Mitarbeiter Langzeitkonten ein, auf denen die Beschäftigten einen Teil ihrer Überstunden und Sonderzahlungen ansparen können. In den Ansparphasen haben manche Arbeitnehmer außerdem die Möglichkeit, sich Teile ihrer Gehälter auf diese Langzeitkonten „überweisen“ zu lassen. Das heißt, diese Summen werden vorerst ähnlich wie auf einem Sparbuch angespart und nicht ausbezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Vorgesetzten eine mehrmonatige Auszeit vereinbart, kann er für das Sabbatical dieses Kontoguthaben räumen lassen. Der Arbeitgeber zahlt ihm während dieser Abwesenheitszeit die angesparten Bezüge aus. Die Verpflichtung zur Leistung der Sozialversicherungsbeiträge bleibt ebenfalls aufrecht.
Vollzeitbeschäftigung bei Teilzeitbezahlung
Manche Arbeitgeber verständigen sich mit den Beschäftigten auf ein Sabbatical-Modell, das ähnlich wie die Altersteilzeit funktioniert. Bei dieser Variante erhält der Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel für ein Jahr, eine Teilzeitbezahlung, obwohl er Vollzeit arbeitet. Als Ausgleich dafür bezieht er während des Sabbaticals ein Teilzeitgehalt. Außerdem bezahlt das Unternehmen für den freigestellten Mitarbeiter weiterhin Sozialversicherungsbeiträge. Dem Arbeitgeber wird in den meisten Verträgen ein sogenanntes erweitertes Direktionsrecht zugestanden, das auch für die Rückkehr nach dem Sabbatical gilt. Er kann daher den Mitarbeiter bei der Wiedereingliederung in das Unternehmen auf eine vergleichbare Position versetzen.
Rahmenbedingungen des Sabbaticals im Arbeitsvertrag festlegen
Im Idealfall regeln Arbeitgeber und Mitarbeiter die Ausgestaltung des Sabbaticals und die Rückkehr in das Unternehmen im Arbeitsvertrag, indem sie diese Punkte festlegen:
- bisheriger Aufgabenbereich und Übergabe an einen Kollegen
- gegebenenfalls die Vergütung und die Versicherungsbeiträge während des Sabbaticals
- Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge
- Kontaktadresse während der Freistellung
- zukünftiger Aufgabenbereich und Position nach der Wiedereingliederung
Mit dem Abschluss eines solchen Sabbatical-Vertrages kann der Arbeitgeber die Freistellung des Mitarbeiters gut organisieren und mögliche Unklarheiten bereits vorab ausräumen. Damit können Unternehmen den Ausstieg des Mitarbeiters, die Übergabe an einen Kollegen und die Rückkehr nach dem Sabbatical geordnet abwickeln.
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