Die Urlaubsplanung ist immer wieder ein nicht zu unterschätzender Streitpunkt in Unternehmen. Das alte Sprichwort „Es allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann“ bewahrheitet sich hierbei immer wieder. Doch wie genau können Sie nun für eine gerechte Urlaubsplanung sorgen?

Berücksichtigen Sie die Wünsche der Mitarbeiter

Schon im Gesetz steht geschrieben, dass die Wünsche der Mitarbeiter bei der Urlaubsplanung unbedingt zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass Sie zunächst nach den Urlaubsanträgen Ihrer Mitarbeiter fragen sollten. Danach überprüfen Sie, wie stark sich die Urlaubswünsche überschneiden.

Beachten Sie dabei auch, welche Mitarbeiter etwa aufgrund schulpflichtiger Kinder nur in den Ferienzeiten ihren Urlaub wirklich nutzen können. Sie sollten nach Möglichkeit auch in dieser Zeit Urlaub bekommen. Versuchen Sie aber dennoch, auch den kinderlosen Mitarbeitern entgegen zu kommen, sofern möglich.

Stellen Sie eine Bedarfsplanung auf

Bei bestehenden Unternehmen ist oftmals bekannt, in welchen Zeiten erfahrungsgemäß Flaute herrscht und wann ein erhöhter Arbeitsanfall vorliegt. Berücksichtigen Sie auch dies bei der Urlaubsplanung. Am besten stellen Sie einen Plan auf, in dem festgehalten wird, welche Mindestbesetzung Ihr Unternehmen zu bestimmten Zeiten aufweisen muss.

Dadurch können Sie dann gezielter die Urlaubsplanung vorantreiben. Besprechen Sie die Notwendigkeit der Mindestbesetzung auch mit Ihren Mitarbeitern, um ihnen klar zu machen, dass ein nicht gewährter Urlaub keine böse Absicht, sondern nur im Interesse des Unternehmens und damit der einzelnen Arbeitsplätze ist.

Vermeiden Sie es, die Urlaubsplanung so zu gestalten, dass Personen, die für ähnliche Aufgabenbereiche verantwortlich sind, unmittelbar nacheinander in den Urlaub gehen. Lassen Sie wenigstens einige Tage Zeit, damit der in Urlaub gehende Mitarbeiter dem aus dem Urlaub kommenden Mitarbeiter den aktuellen Stand der Dinge erläutern kann. Eine umfassende Übergabe erleichtert die Urlaubsvertretung oftmals deutlich. Arbeiten Sie vorwiegend mit Mitarbeitern, die schulpflichtige Kinder haben, können Sie auch Betriebsferien ansetzen, die in der Ferienzeit liegen. Erfahrungsgemäß werden auch Ihre Kunden in dieser Zeit weniger stark besetzt sein und entsprechend weniger Aufträge auslösen.

Lesen Sie mehr zum Thema Urlaubsplanung beim Blog Schwörer Haus und bei der Scoop Ärzteberatung.