Die Urlaubsplanung ist immer wieder ein nicht zu unterschätzender Streitpunkt in Unternehmen. Das alte Sprichwort „Es allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann“ bewahrheitet sich hierbei immer wieder. Doch wie genau können Sie nun für eine gerechte Urlaubsplanung sorgen?
Berücksichtigen Sie die Wünsche der Mitarbeiter
Schon im Gesetz steht geschrieben, dass die Wünsche der Mitarbeiter bei der Urlaubsplanung unbedingt zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass Sie zunächst nach den Urlaubsanträgen Ihrer Mitarbeiter fragen sollten. Danach überprüfen Sie, wie stark sich die Urlaubswünsche überschneiden.
Beachten Sie dabei auch, welche Mitarbeiter etwa aufgrund schulpflichtiger Kinder nur in den Ferienzeiten ihren Urlaub wirklich nutzen können. Sie sollten nach Möglichkeit auch in dieser Zeit Urlaub bekommen. Versuchen Sie aber dennoch, auch den kinderlosen Mitarbeitern entgegen zu kommen, sofern möglich.
Stellen Sie eine Bedarfsplanung auf
Bei bestehenden Unternehmen ist oftmals bekannt, in welchen Zeiten erfahrungsgemäß Flaute herrscht und wann ein erhöhter Arbeitsanfall vorliegt. Berücksichtigen Sie auch dies bei der Urlaubsplanung. Am besten stellen Sie einen Plan auf, in dem festgehalten wird, welche Mindestbesetzung Ihr Unternehmen zu bestimmten Zeiten aufweisen muss.
Dadurch können Sie dann gezielter die Urlaubsplanung vorantreiben. Besprechen Sie die Notwendigkeit der Mindestbesetzung auch mit Ihren Mitarbeitern, um ihnen klar zu machen, dass ein nicht gewährter Urlaub keine böse Absicht, sondern nur im Interesse des Unternehmens und damit der einzelnen Arbeitsplätze ist.
Vermeiden Sie es, die Urlaubsplanung so zu gestalten, dass Personen, die für ähnliche Aufgabenbereiche verantwortlich sind, unmittelbar nacheinander in den Urlaub gehen. Lassen Sie wenigstens einige Tage Zeit, damit der in Urlaub gehende Mitarbeiter dem aus dem Urlaub kommenden Mitarbeiter den aktuellen Stand der Dinge erläutern kann. Eine umfassende Übergabe erleichtert die Urlaubsvertretung oftmals deutlich. Arbeiten Sie vorwiegend mit Mitarbeitern, die schulpflichtige Kinder haben, können Sie auch Betriebsferien ansetzen, die in der Ferienzeit liegen. Erfahrungsgemäß werden auch Ihre Kunden in dieser Zeit weniger stark besetzt sein und entsprechend weniger Aufträge auslösen.
Lesen Sie mehr zum Thema Urlaubsplanung beim Blog Schwörer Haus und bei der Scoop Ärzteberatung.
Der Artikel zeigt interessante Punkte zum Thema einer fairen Personal Urlaubsplanung auf.
Jedoch fehlt meines Erachtens ein wesentlicher Punkt, der für die „gefühlte“ Fairness bei jedem Mitarbeiter sehr wichtig ist: die Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Urlaubsplanung. Häufig kommt es zu Unstimmigkeiten und sogar Strittigkeiten, wenn nicht klar nachvollzogen werden kann, wer wann welchen Urlaubsantrag eingereicht und genehmigt bekommen hat.
Sodann kommt es häufig zur Suche nach den Anträgen in der Zettelwirtschaft.
Ein wichtiger Aspekt für die gerechte Urlaubsplanung im Unternehmen ist also der Einsatz einer guten Urlaubsplaner Software bzw -lösung. Dabei kann eine einfache Lösung wie beispielsweise eine Lösung auf Excel-Basis (beispielsweise der Tunesoft Urlaubsplaner von http://urlaubsplan.tunesoft.de) zum Einsatz kommen. Oder das Unternehmen setzt einen umfangreichen Personal Urlaubsplaner mit Serlf-Service-Eigenschaften ein. Es gibt dafür sogar kostenlose Angebot im Internet, beispielsweise http://www.urlaub-verwalten.de
Mit diesen Informationen wird der hier beschriebene Artikel meines Erachtens abgerundet.
[…] Vergleicht man alleinstehende Mitarbeiter und Kollegen mit schulpflichtigen Kindern, so kann man allgemein sagen, dass der Familienvater oder die Mutter von Kindern in den meisten Fällen Vorrang haben werden. Dies darf aber nicht pauschalisiert werden. Musste der Alleinstehende bereits seit Jahren zurückstecken, kann die Abwägung im Endeffekt doch zu seinen Gunsten ausfallen. Worauf bei einer gerechten Urlaubsplanung zu achten ist, lesen Sie bei personal-wissen.de. […]
Passend dazu kann ich den Blogpost empfehlen „Mit dem Online-Urlaubsplaner das Zettel-Chaos abgeschafft“. Es geht darum wie man als Arbeitgeber effizienter mit einem Urlaubsplaner die Planung für die Angestellten durchführt. https://blog.papershift.com/gastronomie/online-urlaubsplaner/