Wenn sich ein Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz verletzt, ist schnelles Handeln gefragt. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsunfall einige Schritte befolgen, die mit Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen und bis zum Erstellen einer Unfallanzeige reichen.

1. Schritt: Erste Hilfe leisten

Der wichtigste Schritt besteht darin, Erste Hilfe zu leisten und eine medizinische Betreuung sicherzustellen. Die ärztliche Erstversorgung kann auch ein Arzt übernehmen, der nicht als Durchgangsarzt agiert. Ist der Mitarbeiter sehr schwer verletzt, sollte der Arbeitgeber einen Krankenwagen rufen. In diesem Fall muss der Betroffene in einem Krankenhaus behandelt werden. Bei leichteren Verletzungen kann der Arbeitgeber oder ein Kollege den Verletzten zum Arzt bringen.

2. Schritt: Arbeitsunfall dokumentieren

Arbeitgeber müssen den Arbeitsunfall und die ergriffenen Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren. Die gesetzliche Unfallversicherung sieht vor, dass diese Punkte in einem Verbandbuch oder einer Kartei aufzuzeichnen sind:

  • Zeit, Ort und Ablauf des Arbeitsunfalls
  • Name des verletzten Arbeitnehmers sowie Art und Umfang seiner Verletzung
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen mit Namen der Ersthelfer
  • Namen von Augenzeugen

Dies gilt auch für leichte Verletzungen, die zunächst keinen Besuch beim Arzt erforderlich machen.

3. Schritt: Durchgangsarzt konsultieren

Der Arbeitgeber und der erstversorgende Arzt müssen den verletzten Mitarbeiter an einen Durchgangsarzt verweisen, wenn

  • infolge des Arbeitsunfalls eine Arbeitsunfähigkeit droht, die über den Unfalltag hinausgeht,
  • eine ärztliche Behandlung mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als einer Woche notwendig ist,
  • Heil- und Hilfsmittel erforderlich sind oder
  • der Verletzte wegen der Unfallfolgen wieder erkrankt ist.

Die Untersuchung durch einen Durchgangsarzt ist Voraussetzung dafür, dass der Unfallversicherungsträger für die Behandlungskosten aufkommt. In den genannten Fällen muss ein Durchgangsarzt den Verletzten untersuchen, eine Diagnose stellen und die weitere Behandlung festlegen. Diese Untersuchungsergebnisse hält er in einem Durchgangsarztbericht für den Unfallversicherungsträger fest.

Ein Blick in die Durchgangsarzt-Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermöglicht es, einen Durchgangsarzt im näheren Umkreis zu finden. Je nach Verletzungsgrad bieten sich niedergelassene Mediziner oder Ärzte im Krankenhaus an. Bei den Durchgangsärzten handelt es sich regelmäßig um Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit unfallmedizinischer Ausbildung.

4. Schritt: Unfallanzeige erstellen bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber jeden Arbeitsunfall melden, den Mitarbeiter während der Arbeit oder während der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erleiden. Leichte Arbeitsunfälle sind davon allerdings ausgenommen. Demnach müssen Arbeitgeber nur dann eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erstatten, wenn die Arbeitsunfähigkeit des verletzten Mitarbeiters mehr als drei Kalendertage andauert. Die Frist beginnt am Tag nach dem Arbeitsunfall zu laufen und berechnet sich nach Kalendertagen inklusive Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

Wenn der Arbeitsunfall mit einem Todesopfer, einem Verletzten mit schweren Gesundheitsschäden oder einer größeren Anzahl von Unfallopfern (Massenunfall) einhergegangen ist, muss der Arbeitgeber den zuständigen Versicherungsträger sofort verständigen. In allen anderen Fällen hat er drei Tage Zeit, um die Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft zu tätigen.

Formular zur Unfallanzeige ausfüllen

Für die Unfallmeldung nutzen Arbeitgeber die Formulare der Versicherungsträger. Die Unfallanzeige muss auch der Betriebsrat unterschreiben. Außerdem sind der Betriebsarzt und die Sicherheitskräfte über den Arbeitsunfall zu informieren. Die Unfallanzeige übermittelt der Arbeitgeber per Post an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wobei ein Durchschlag im Betrieb bleibt. Zusätzlich erhalten das Amt für Arbeitsschutz und das Gewerbeaufsichtsamt jeweils eine Kopie. Außerdem muss der Arbeitgeber dem verletzten Mitarbeiter auf Wunsch ein Exemplar der Unfallanzeige aushändigen. Wer den Postweg umgehen möchte, kann den Fragebogen zum Arbeitsunfall online auf der Website des Versicherungsträgers einreichen.