„Wir suchen einen Mitarbeiter (m/w/d)“ – so oder so ähnlich sprechen einige Unternehmen ihre Bewerber in Stelleninseraten an. Die Abkürzungen stehen für männlich, weiblich und divers. Während die ersten zwei Begriffe bereits seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) üblich sind, hat der Zusatz „divers“ erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 die Jobanzeigen erobert.

Darum stehen „d“ oder „i“ in vielen Stelleninseraten

In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die „Intersexualität“ als drittes Geschlecht anerkannt. Dies betrifft offensichtlich nicht nur den Geburtseintrag beim Standesamt. Vielmehr hat dieses Urteil viele Personalabteilungen dazu veranlasst, mit einem „d“ (divers) oder „i“ (inter) ihre Stellenausschreibung sprachlich an das dritte Geschlecht anzupassen.

Berufsbezeichnungen sind geschlechtsneutral

Sprachwissenschaftler können diese Debatte vermutlich nicht nachvollziehen. Für sie sind Berufsbezeichnungen generisch maskulin und damit weder männlich noch weiblich. Dies dürfte wohl auch das dritte Geschlecht inkludieren. Trotz der geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung sind einige Personaler dazu übergegangen, eine zu besetzende Stelle mit dem Zusatz „m/w/d“ auszustatten, um Männer, Frauen und „Diverse“ gleichermaßen anzusprechen.

Bilder für das dritte Geschlecht

Die Problematik endet nicht bei der Wortwahl in Stellenanzeigen, sondern zieht sich auch durch Karrierewebsites. Auch hier müsste der Arbeitgeber darauf achten, alle drei Geschlechter anzusprechen, wenn er seine Bezeichnungsstrategie „m/w/d“ einheitlich durchziehen möchte. Fraglich ist, wie sich dieses Konzept auf Bilder übertragen lässt. Wie soll ein Arbeitgeber auf Fotos Menschen mit dem dritten Geschlecht darstellen? Schnell kommen Zweifel auf, ob Personen mit der Geschlechtsbezeichnung „divers“ überhaupt als solche auf Bildern dargestellt werden möchten.

Persönliche Ansprache: „Herr, Frau und ?“

Kopfzerbrechen bereitet zudem die Suche nach einer geeigneten persönlichen Ansprache. Wie soll ein Unternehmen das dritte Geschlecht ansprechen, wenn die Anreden „Herr“ und „Frau“ als diskriminierend gelten? Wer es sich einfach machen möchte, könnte diese förmliche Anrede weglassen und stattdessen nur den Namen verwenden.

Die Lösung: Sternchen* setzen und Fußnote einfügen

Die Frage ist, wie kann man solche Situationen lösen, ohne umständliche Formulierungen zu wählen und ohne jemanden zu diskriminieren? Ein Personalexperte spricht sich dafür aus, diesen GENDERWAHNSINN im Bewerbungsprozess einfach mit einem „kleinen Sternchen“ zu beenden. Dazu setzt das Unternehmen ein genderneutrales Jobinserat auf und fügt statt der geschlechtlichen Differenzierung „m/w/d“ einen Stern * ein.

Dieser Stern verweist auf eine Fußnote, die den Leser darüber aufklärt, dass die Stellenbezeichnung der geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung entspricht und daher alle Bewerber unabhängig vom Geschlecht willkommen sind. Eine solche Sternchen-Lösung bietet außerdem einen weiteren Vorteil: In der Fußnote ist genügend Platz, um ausdrücklich alle Personen jeder Herkunft, Religion, Weltanschauung und sexuellen Identität anzusprechen. Mit solchen Formulierungen zeigt das Unternehmen, dass es den Menschen schätzt und nicht nach bestimmten Merkmalen differenziert.