Mit 150.000 neuen Arbeitsplätzen will die Bundesregierung ab 2019 Langzeitarbeitslose in die Arbeitswelt wiedereingliedern. Für diese staatlich geförderten Jobs soll es Lohnkostenzuschüsse geben.

Projekt „Sozialer Arbeitsmarkt“ gesetzlich besiegelt

Die deutsche Bundesregierung hat das Projekt „Sozialer Arbeitsmarkt“ mit einem Gesetzentwurf besiegelt. Demnach sollen ab dem Jahr 2019 insgesamt 150.000 neue Arbeitsplätze entstehen, die Langzeitarbeitslosen eine geförderte Beschäftigung bei Gemeinden, sozialen Einrichtungen und Unternehmen bringen. Dies betrifft langjährige Hartz-IV-Empfänger und Personen, die schon seit mindestens zwei Jahren ohne Arbeit sind. Unternehmen können Lohnkostenzuschüsse geltend machen, wenn sie mit solchen Langzeitarbeitslosen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingehen.

Langjährige Hartz-IV-Bezieher erhalten fünfjährigen Lohnkostenzuschuss

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht für Hartz-IV-Bezieher, die seit wenigstens sieben Jahren Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) bekommen und mindestens 25 Jahre alt sind, einen Lohnkostenzuschuss vor. Dieser soll maximal für einen Zeitraum von fünf Jahren ausbezahlt werden. In den ersten zwei Jahren entspricht der Lohnkostenzuschuss dem Mindestlohn, der ab 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde ansteigt. In den darauffolgenden Jahren würde er sich um zehn Prozent pro Jahr reduzieren. Laut aktuellen Zahlen könnte diese Förderung knapp 800.000 Hartz-IV-Empfänger betreffen.

Auch Langzeitarbeitslose bekommen zweijährigen Lohnzuschuss

Die bisherige Förderung von Langzeitarbeitslosen wird ebenfalls ab 2019 angepasst. Momentan werden Personen, die seit mindestens einem Jahr arbeitslos sind, nur dann gefördert, wenn weitere Hemmnisse wie Gesundheitsprobleme oder fortgeschrittenes Alter einer Arbeitsvermittlung entgegenstehen. Laut der Neuregelung sollen Betroffene bei einer Langzeitarbeitslosigkeit von mindestens zwei Jahren einen Lohnzuschuss erhalten. Dieser steht ihnen für zwei Jahre zu und liegt im ersten Jahr bei 75 Prozent des Arbeitslohns. Im zweiten Jahr sinkt er auf 50 Prozent. Momentan sind knapp 450.000 Personen seit wenigstens zwei Jahren ohne Arbeit.

Zusätzliche Betreuung und ergänzende Maßnahmen

Die beschlossenen Lohnkostenzuschüsse für langjährige Hartz-IV-Empfänger gehen über die bisherigen Förderungen von Langzeitarbeitslosen hinaus. Derzeit gibt es Finanzierungshilfen durch den Europäischen Sozialfonds. Zusätzlich zu den Lohnkostenzuschüssen sind weitere Maßnahmen in Planung, um die betroffenen Langzeitarbeitslosen langfristig in ein normales Beschäftigungsverhältnis zu führen.

Dafür hat die Bundesregierung bis zum Jahr 2022 ein Investitionsvolumen von vier Milliarden Euro beschlossen. Die Jobcenter sollen die Betroffenen in dieser Phase durch Coaching begleiten. Außerdem sind betriebliche Praktika und Weiterbildungsprogramme vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen Personen, die jahrelang arbeitslos waren, auf den Arbeitsalltag vorbereiten.

Kritik an den beschlossenen Lohnkostenzuschüssen

Der Gesetzentwurf bringt die Lohnkostenzuschüsse in einer abgeschwächten Form. Ursprünglich sollte sich die Zuschusshöhe nicht nach dem Mindestlohn, sondern nach dem Arbeitsentgelt richten, das das jeweilige Unternehmen zahlt. Gewerkschaften und Sozialverbände sehen die geplante Regelung als unzureichend an und sprechen sich für eine Entlohnung nach Tarif aus. Viele potenzielle Arbeitgeber wie Kommunen und Wohlfahrtsverbände könnten die Differenz zwischen Mindestlohn und Tariflohn nicht ausgleichen und daher an diesem Projekt nicht teilnehmen.

Kritische Stimmen aus der Privatwirtschaft befürchten, dass mit den staatlich geförderten Arbeitsplätzen den Handwerksbetrieben und Gartenbauunternehmen wichtige Aufträge entgehen. Andere Skeptiker fordern ergänzende Reformen in Form von Qualifizierung und individuellem Coaching, um die Langzeitarbeitslosen dauerhaft in Beschäftigungsverhältnissen zu halten.