Übergibt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten mehrere Tankgutscheine auf einmal, tritt der gesamte Wertzufluss bei Gutscheinerhalt ein. Eine entsprechende Arbeitgeberaufforderung, nur einen Benzingutschein pro Monat zu nutzen, ändert daran nichts.

Der Fall: Acht Tankgutscheine zeitgleich ausgegeben

Ein Arbeitgeber überreichte seinen Mitarbeitern einmal jährlich acht Tankgutscheine mit einem Wert von jeweils 44 Euro. Dies tat er mit der Anweisung, dass die Arbeitnehmer monatlich lediglich einen dieser Gutscheine beim Tanken einlösen dürfen. Als Belege dafür verlangte er die Quittungen. Er ging davon aus, dass für die Tankgutscheine die 44-Euro-Freigrenze des Einkommenssteuergesetzes gilt.

Der Gutscheinwert sei den Mitarbeitern erst bei der Nutzung des jeweiligen Gutscheines an der Tankstelle zugeflossen, so seine Argumentation. Das Finanzamt teilte diese Auffassung nicht und machte eine Lohnsteuernachzahlung geltend. Die Gutscheinbeträge seien den Mitarbeitern bereits in jenem Monat zugegangen, in dem sie der Arbeitgeber übergeben hatte, und liegen damit über der monatlichen 44-Euro-Freigrenze.

Das Urteil: 44-Euro-Freigrenze überschritten, da Lohnzufluss bei Gutscheinerhalt

Das Sächsische Finanzgericht bestätigte die Lohnsteuernachforderung des Finanzamtes (Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Januar 2018, Az. 3 K 511/17). Sobald der Mitarbeiter die Tankgutscheine erhalten habe, besitze er die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über deren Wert. Genau zu diesem Zeitpunkt sei der Lohn zugeflossen, weil der Arbeitnehmer bereits ab Gutscheinerhalt über die Verwendung entscheiden könne. Der Arbeitgeber habe auf den Zeitpunkt der Gutscheineinlösung keinen Einfluss mehr, zumal der Beschäftigte über einen Benzingutschein, der nicht personengebunden ist, frei verfügen könne. Daran ändere auch die Aufforderung des Arbeitgebers nichts, dass der Betroffene monatlich lediglich einen Tankgutschein einlösen soll.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern pro Jahr mehrere Benzingutscheine überreichen, sollten diese Übergabe auf mehrere Ausgabetermine verteilen. Solche Sachbezüge sind pro Kalendermonat nur bis zur 44-Euro-Grenze steuerfrei. Unternehmen sollten daher monatlich lediglich einen Tankgutschein von maximal 44 Euro übergeben.