Auch wenn sie eine Investition in die Zukunft sind – im ersten Moment kosten Weiterbildungen zunächst einmal viel Geld. Deshalb gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Möglichkeiten der Finanzierung, mit denen Arbeitnehmern die Zahlung ihrer Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert werden soll.

#1 Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG wird für Weiterbildungen gewährt, die über dem Level einer Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen (z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt). Bis zu 15.000 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können gefördert werden. Dabei werden 40 Prozent als Zuschuss gezahlt, der Rest kann als Darlehen gewährt werden, das bei erfolgreicher Prüfung zum Teil erlassen werden kann.

#2 Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium wird von der Begabtenförderung vergeben. Es richtet sich an Arbeitnehmer, die eine Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung erworben haben. Sie müssen besondere Leistungen erbracht haben (z. B. Berufsabschluss mindestens mit Note 1,9). Die Förderung von 735 Euro monatlich zzgl. 80 Euro Büchergeld und 130 Euro Betreuungspauschale für jedes eigene Kind wird für ein Erststudium in Vollzeit gezahlt, bei einem Teilzeit-Studiengang liegt die Förderung bei 2.400 Euro.

#3 Unterstützung vom Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber fördern die Weiterbildungspläne ihrer Mitarbeiter, ob über Zuschüsse zu den Lehrgangskosten oder durch die Gewährung von Freistellungsphasen. Dies ist individuell mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren – ein Rechtsanspruch besteht nicht. In den meisten deutschen Bundesländern gibt es jedoch einen mehr oder weniger umfangreichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

#4 Steuern sparen durch Weiterbildungen

Die Aufwendungen für Weiterbildungen können Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Ansetzen können sie nahezu alle Kosten rund um die Weiterbildung. Neben den Teilnahme- und Prüfungsgebühren gehören dazu auch Kosten für Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen, Fachliteratur und vieles mehr.

#5 Kredite für die Finanzierung der Weiterbildung

Selbstverständlich sind auch Kredite eine Möglichkeit zur Finanzierung einer Weiterbildung. Hierfür bieten Kreditinstitute auch Weiterbildungskredite mit speziellen Konditionen an. Alternativ lassen sich aber auch allgemeinere Kredite verwenden. Wer als Beamter tätig ist, kann einen Beamtenkredit in Anspruch nehmen, dessen Konditionen häufig noch attraktiver aussehen.

#6 Förderprogramme des Bundes

Der Staat hat verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um Arbeitnehmer bei der Finanzierung zu unterstützen:

  • Bildungsgutschein: Ausstellung von Gutschriften durch die Arbeitsagentur für Arbeitssuchende, um die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erleichtern
  • Prämiengutschein: Förderung bis zur Hälfte der Kurskosten, maximal 500 Euro pro Jahr; nur für Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis maximal 20.000 Euro
  • Spargutschein: Entnahme von Guthaben aus einem Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz bei gleichzeitigem Erhalt der Zulage, bei Verwendung für eine berufliche Weiterbildung
  • WeGebAU: Kostenübernahme für Weiterbildungen, die einen Berufsabschluss zum Ziel haben (Abrechnung über Bildungsgutschein), wendet sich an geringqualifizierte Arbeitnehmer

#7 Förderprogramme der Länder

Auch die Bundesländer haben teilweise Programme aufgelegt, um Arbeitnehmer bei der Qualifizierung zu unterstützen:

  • Brandenburg: Bildungsscheck, Zuschuss bis 50 Prozent der Weiterbildung (max. 3.000 Euro)
  • Bremen: Weiterbildungsscheck, maximal 500 Euro Zuschuss
  • Hamburg: Weiterbildungsbonus 2020, 50 bis 100 Prozent Zuschuss, maximal 2.000 Euro
  • Hessen: Qualifizierungsscheck, 50 Prozent Zuschuss, maximal 4.000 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck, 50 Prozent Zuschuss, maximal 500 Euro
  • Rheinland-Pfalz: QualiScheck, 60 Prozent der Kurskosten, höchstens 600 Euro
  • Sachsen: Weiterbildungsscheck individuell, 50 – 70 Prozent der Kurskosten
  • Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt, 60 – 90 Prozent der Kosten, maximal 25.000 Euro
  • Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus, bis zu 50 Prozent der Kurskosten, höchstens 1.500 Euro
  • Thüringen: Weiterbildungsscheck, bis zu 1.000 Euro alle zwei Jahre

Welche Finanzierungsmöglichkeiten im Einzelnen in Frage kommen, muss immer in Abhängigkeit von der individuellen Situation geprüft werden, weil die Programme verschiedenste Anforderungen aufweisen (z. B. Weiterbildungskosten, Jahreseinkommen).