Eine vergünstigte Firmenfitness-Mitgliedschaft ist ein geldwerter Vorteil. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie dennoch steuerfrei sein.

Fitnessstudio-Mitgliedschaft: Keine Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeitgeberleistungen, die der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, gelten bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Kalenderjahr als steuerfrei, wenn die Voraussetzungen der §§ 20 und 20a SGB V vorliegen. Eine vergünstigte Firmenfitness-Mitgliedschaft erfüllt diese Anforderungen nicht. Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für ein Fitnesscenter oder einen Sportverein, scheidet eine Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 34 EStG aus. Es liegt keine betriebliche Gesundheitsförderung vor.

Geldwerter Vorteil bis 44 Euro pro Monat steuerfrei

Ob Leistungen im Zusammenhang mit einem Fitnessstudio steuerfrei sind, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Es kommt eine Steuerbefreiung für Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG in Betracht:

  • Arbeitgeber unterzeichnet einen Fitnessvertrag für vergünstigte Mitgliedschaft
    Geht der Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Fitnessstudio ein, das die Mitarbeiter kostenfrei oder vergünstigt nutzen dürfen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Diese Firmenfitness-Mitgliedschaft kann als Sachbezug bis zu einem Freibetrag von 44 Euro monatlich steuerfrei bleiben.
  • Gutschein für Fitnesscenter
    Dasselbe gilt, wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten einen Gutschein für die Nutzung eines Fitnesscenters übergibt, der 44 Euro nicht übersteigt.
  • Arbeitnehmer unterschreibt Fitnessvertrag
    Schließt ein Arbeitnehmer den Fitnessvertrag selbst ab und übernimmt der Arbeitgeber die Mitgliedschaftskosten, ist diese Sachbezugs-Regelung nicht anwendbar.

Den geldwerten Vorteil bewerten

Für die Bewertung ist der Durchschnittspreis einer Einzelmitgliedschaft im Fitnesscenter maßgeblich. Davon kann ein pauschaler Preisabschlag von vier Prozent für Preisnachlässe abgezogen werden. Zahlt der Mitarbeiter einen Teil des monatlichen Fitnessstudio-Mitgliedsbeitrags selbst, vermindert sich die Bewertungsgrundlage um diesen Betrag. Der verbleibende geldwerte Vorteil ist als Sachbezug nur dann steuerfrei, wenn er in Kombination mit anderen Sachleistungen die 44-Euro-Grenze nicht übersteigt.

Wann fließt der Sachbezug bei einer Firmenfitness-Mitgliedschaft zu?

Arbeitgeber unterzeichnen Fitnessverträge üblicherweise für einen längeren Zeitraum mit Option auf Verlängerung. Bei einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Firmenfitness-Mitgliedschaft erhält jeder teilnehmende Mitarbeiter einen Mitgliedsausweis. Es ist strittig, ob mit der Ausweisübergabe der Sachbezug für die gesamte Laufzeit des Fitnessvertrages zufließt oder ob der geldwerte Arbeitnehmervorteil mit der tatsächlichen monatlichen Nutzung eintritt.

Finanzverwaltung: Die Finanzverwaltung spricht sich für die erste Variante aus. Nach dieser Ansicht erhält der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil im Zeitpunkt der Ausweisübergabe für ein ganzes Jahr auf einmal. Überschreitet dieser Fitnessstudiobeitrag die 44-Euro-Freigrenze, würden für den Gesamtbetrag Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Finanzgericht: Das Finanzgericht Niedersachsen hat hingegen entschieden, dass der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung des Fitnesscenters ergibt, den Mitarbeitern monatlich zufließt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber einen Fitnessvertrag mit langer Vertragsbindung abschließt.

Übergibt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern den Mitgliedsausweis für das Fitnessstudio, räumt es ihnen nur das Recht ein, die Fitnesseinrichtungen zu nutzen. Anders als bei der Übergabe einer Jahresbahnfahrkarte gewährt es keinen unentziehbaren Anspruch, sondern ein Nutzungsrecht. Demnach tritt der geldwerte Vorteil, der aus dieser Nutzungsmöglichkeit resultiert, monatlich ein. Das Finanzgericht begründet dies damit, dass der Arbeitgeber dieses Recht jederzeit zurücknehmen kann, indem er die Liste der Teilnehmer, die das Fitnessstudio besuchen, ändert.

Liegt der monatliche Sachbezug bei maximal 44 Euro, bleibt die vergünstigte Firmenfitness-Mitgliedschaft zur Gänze steuerfrei. Ist der geldwerte Vorteil höher als die Freigrenze, fällt Lohnsteuer an.