Unternehmen, die in Stellenanzeigen Tätigkeitsbereiche in einem „jungen dynamischen Team“ ankündigen, benachteiligen ältere Bewerber. Das BAG sieht darin eine unzulässige Altersdiskriminierung.

Der Fall: Stellenanzeige spricht von „jungem dynamischem Team“

Der Kläger, ein 42-jähriger Diplombetriebswirt, bewarb sich für die Stelle eines Junior-Consultants beim beklagten Personalberatungsunternehmen. In der Stellenanzeige sprach der Beklagte von einem Tätigkeitsbereich in einem „jungen dynamischen Team“. Die Bewerbung des Klägers endete mit einem Absageschreiben. Daraufhin verlangte der Diplombetriebswirt Entschädigung und Schadenersatz. Er sah im Verhalten des Personalberatungsunternehmens eine Diskriminierung aufgrund seines Alters und einen Verstoß gegen das AGG. Seinen Anspruch machte er zunächst vor dem Arbeitsgericht Mainz erfolgreich geltend.

Das Urteil: Unzulässige Diskriminierung älterer Bewerber

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verneinte das Vorliegen einer Altersdiskriminierung und wies die Klage zurück. Es folgte eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht, das dem Kläger recht gab. Die Wortwahl „junges dynamisches Team“ in Stellenanzeigen sei als unmittelbare Altersdiskriminierung einzustufen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. August 2016, Az. 8 AZR 406/14). Diese Formulierung lasse vermuten, dass der Diplombetriebswirt im Bewerbungsverfahren aufgrund seines Alters diskriminiert wurde. Darin finde sich der Hinweis, dass die Teammitglieder jung und dynamisch seien und ein weiterer Mitarbeiter mit diesen Eigenschaften gefragt sei. Eine andere Bedeutung lasse diese Formulierung nicht zu. Außerdem werde das Wort „dynamisch“ eher jüngeren Beschäftigten zuteil.

Die Bezeichnung „Junior-Consultant“ könne eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Alters begründen. Infolge der eintretenden Beweislastumkehr müsse das Unternehmen nachweisen, dass andere Gründe für die Absage ausschlaggebend waren. Dies können fehlende formale Anforderungen oder ein bereits vor dem Einlangen der Bewerbung abgeschlossenes Rekrutierungsverfahren sein.

In der Praxis sollten Arbeitgeber auf die Formulierung „junges dynamisches Team“ in Stellenanzeigen verzichten, um eine unzulässige Diskriminierung älterer Kandidaten auszuschließen. Rechtsexperten raten zudem davon ab, die anglo-amerikanischen Begriffe „Junior/Senior“ zu nutzen.